Die quantitativen Voraussetzungen für die vorübergehende Kontingentierung der Einwanderung sind erfüllt. Das hat auch die EU anerkannt, wie Mario Gattiker erklärte. Er ist Direktor des Bundesamtes für Migration und leitete eine Schweizer Delegation bei Gesprächen mit Vertreten der EU zum Freizügigkeitsabkommen.
Uneins sind die beiden Parteien jedoch bei die Höhe der Kontingente. Je nach Berechnungsart besteht laut Gattiker ein Unterschied von 5000 bis 6000 Leuten.
Die Schweiz und die EU waren sich nicht einig, ob die Einwanderungszahlen der acht osteuropäischen EU-Staaten getrennt von den restlichen 17 EU-Staaten gerechnet werden sollen – wie dies die Schweiz tat – oder ob alle 25 EU-Staaten zusammengezählt werden sollen, was von Seite der EU verlangt wurde.
«Ein Auslaufmodell»
«Für beide Seiten ist jedoch klar, dass es sich bei der Ventilklausel um ein Auslaufmodell handelt», sagte Gattiker weiter. Denn ab nächstem Jahr läuft das Recht der Schweiz aus, die Zuwanderung aus den 25 EU-Staaten zu beschränken. Dann existieren nur noch Kontingente für Rumänien und Bulgarien.