Die Bundesanwaltschaft hat kürzlich einen irakischen Flüchtling zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er terroristische Aktivitäten unterstützte. Ein Prozess gegen eine Gruppe irakischer Asylsuchender steht noch aus: Sie sollen sogar Anschläge ins Auge gefasst haben. Es gibt also Fälle, in denen Asylsuchende in der Schweiz terroristisch aktiv wurden.
Europäische Behörden drohen Überblick zu verlieren
Ob Terrorgruppen den aktuellen Flüchtlingsansturm gezielt nutzen, um Gleichgesinnte nach Europa zu schmuggeln, ist eine andere Frage: Im Fall Paris ist das noch nicht bestätigt. «Zurzeit haben wir noch keine Hinweise, dass mit den Flüchtlingsströmen auch Terroristen in die Schweiz oder nach Europa kommen», erklärte Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, vor Wochenfrist.
- Liveticker zu den Anschlägen in Paris Liveticker zu den Anschlägen in Paris
- Wie soll die Schweiz mit dem Dschihadismus umgehen? Wie soll die Schweiz mit dem Dschihadismus umgehen?
- «Ich rechne mittelfristig mit einem Anschlag in der Schweiz» «Ich rechne mittelfristig mit einem Anschlag in der Schweiz»
Seinen aktuellen Kenntnisstand gibt der Nachrichtendienst auf Anfrage nicht bekannt. Bereits vor einer Woche sagte Seiler allerdings, dass die Sicherheitsbehörden in Europa den Überblick zu verlieren drohten, weil die Asylsuchenden in Deutschland etwa nicht rasch genug registriert würden: «Es gibt eine grosse Anzahl Nichtregistrierter, die dann im Schengen-Raum frei zirkulieren.»
Überprüfung dauert lange...
Und so könnten diese Personen auch in die Schweiz reisen. Hier könne man Asylsuchende innert zwei Wochen registrieren, sagt Martin Reichlin vom Staatssekretariat für Migration. Bei dieser Registrierung würden auch Sicherheitschecks stattfinden: «Die Fingerabdrücke werden mit Datenbanken überprüft. Die Personen werden befragt und wenn sich Hinweise ergeben, werden diese Dossiers dem Nachrichtendienst oder der Bundesanwaltschaft weitergeleitet», erläutert Reichlin das Verfahren.
Wer zunächst keinen Verdacht erweckt, wird nicht überprüft. Erst später im Verlauf des Asylverfahrens schaut sich der Nachrichtendienst alle Dossiers von Menschen aus Syrien und anderen Risikostaaten an. Laut dem Bundesrat kann es aber ein halbes Jahr dauern, bis die Staatsschützer diese Dossiers anschauen. Der Nachrichtendienst hat also einen zeitlichen Rückstand.
... und hat ihre Grenzen
Auch die Prüfung an sich hat Grenzen: Der Nachrichtendienst tauscht – ohne konkreten Verdacht – keine Daten über Asylsuchende mit ausländischen Diensten aus. In vielen Fällen wissen die Behörden von einem Asylsuchenden kaum den richtigen Namen. Alleine dadurch hätten die Abklärungen ihre Grenzen, sagte Nachrichtendienst-Chef Seiler. «Sie können einfach das anschauen, was die Asyldossiers hergeben. Aber diese geben in der Regel sehr wenig her.»
Fast immer ergeben die Abklärungen der Staatsschützer nichts Auffälliges – auf Anfrage von SRF schreibt der Nachrichtendienst, seine Leute hätten letztes Jahr bei keinem einzigen geprüften Asylsuchenden Alarm geschlagen. In den drei vorangegangenen Jahren waren es jeweils nur ein bis drei Fälle. Ob er dieses Jahr auf verdächtige Asylsuchende gestossen ist, gibt der Nachrichtendienst nicht bekannt.