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Eine Zürcher Anwaltskanzlei soll mitgeholfen haben, Millionenbeträge zu verschieben. Es handelte sich um Geld eines Freundes von Wladimir Putin, das aus dubiosen Quellen zu stammen scheint, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Wenn ein Anwalt selber aktiv Geld transferiert, dann handelt es sich laut Gesetz um Geldwäscherei. Bei blosser Beratung, wie im Fall der «Panama Papers», liegt der Fall anders.
Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf sagt, die meisten Anwälte interpretierten das Gesetz so: «Solange ich nur beratend tätig bin und nur bei der Planung involviert bin und nicht selber Finanztransaktionen durchführe, bin ich dem Gesetz nicht unterstellt.»
Gesetz zu wenig streng?
Diese Interpretation, dass Schweizer Anwälte etwa Offshore-Gesellschaften kreieren können, passt SP-Nationalrat Carlo Sommaruga nicht: «Das ist ein grosses Problem. Es wird ein sehr schlechtes Image der Schweiz im Ausland hinterlassen.»
Anwälte als Reputationsrisiko für die Schweiz, in Einzelfällen könne das vorkommen, sagt CVP-Ständerat Stefan Engler. Aber deswegen das Geldwäschereigesetz anpassen und Anwälte explizit darin erwähnen, das will er nicht. «Dort, wo die Anwälte wie Finanzintermediäre handeln, sind sie dem Geldwäschereigesetz unterstellt, und ich denke, das genügt.»
Sozialdemokrat Sommaruga hingegen fordert den Bundesrat zum Handeln auf, sonst werde er den Vorstoss einreichen, dass Anwälte gleich wie Banker und Treuhänder behandelt würden. Eine ähnliche Motion blieb jedoch vor drei Jahren im Parlament chancenlos.