Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kann an einem Werbevermarktungsunternehmen mit Ringier und Swisscom grundsätzlich teilnehmen. Nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) im Dezember 2015 bereits grünes Licht gegeben hatte, hat nun auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Auswirkungen dieser Werbeallianz auf die Schweizer Medienlandschaft evaluiert.
Das UVEK gelangt zum Schluss, dass eine Teilnahme der SRG möglich ist. Eine erhebliche Beschränkung des Entfaltungsspielraums anderer Medienunternehmen sei derzeit nicht festzustellen, heisst es in einer Verfügung. «Die technische Entwicklung kann man nicht aufhalten», sagte dazu Bundesrätin Doris Leuthard. Der Staat könne aber die Rahmenbedingungen festlegen, und die Schweiz stehe seit jeher für offene Rahmenbedingungen.
Noch keine zielgruppenspezifische Werbung
In einer zweiten Verfügung stellt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) fest, dass es die heutige Konzession der SRG nicht gestattet, in ihren Programmen zielgruppenspezifische Werbung, so genanntes Targeted Advertising, auszustrahlen. Das Anbieten unterschiedlicher Werbeblöcke für verschiedene Zielgruppen komme einer Vermehrung der Programme der SRG gleich und müsste konzessioniert werden. Vor der Einführung dieser neuen Art von SRG-Werbung gelte es, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Leuthard liess aber auch durchblicken, dass diese neue Art von Werbung auch in der Schweiz nicht aufzuhalten sei. «Wieso sollen wir uns selber kasteien?», fragte sie rhetorisch. Allerdings müssten erst noch die Rahmenbedingungen geklärt werden. Dies dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Für ausgeschlossen hält die Bundesrätin, dass die SRG in Zukunft Werbung für spezifische Regionen zuschneidet. Dies solle Sache der privaten Verleger bleiben. Auch das Online-Werbeverbot für die SRG bleibt in jedem Fall bestehen. Die Verfügungen des UVEK und des Bakom können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.