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Ignaz Walker zieht vor Bundesgericht
Aus News-Clip vom 20.04.2016.
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Schweiz Ignaz Walker geht vor Bundesgericht

Der Cabaret-Betreiber Ignaz Walker akzeptiert das Urteil des Obergerichts Uri nicht. Gegenüber der «Rundschau» kündigt er den Weiterzug ans Bundesgericht an. Das Obergericht korrigierte das erste Urteil von 15 Jahren Freiheitsentzug auf 28 Monate.

Das Obergericht des Kantons Uri hat Ignaz Walker am Montag vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau freigesprochen. Der Cabaret-Betreiber wurde aber wegen Gefährdung des Lebens im Zusammenhang mit einer Schussabgabe vor seiner Bar schuldig gesprochen. Die Richter korrigierten ihr erstes Urteil von 15 Jahren Freiheitsentzug auf 28 Monate.

Walker akzeptiert das Urteil des Obergerichts Uri aber nicht. Gegenüber der «Rundschau» kündigt er den Weiterzug ans Bundesgericht an.

Bereits während über 4,5 Jahren oder 1683 Tagen sass Walker in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Der 47-jährige beteuerte stets seine Unschuld.

Im «Rundschau»-Interview lässt Walker seinem Ärger über das jüngste Kapitel in diesem jahrelangen Justizfall freien Lauf: «Klar bin ich wütend, wenn man für etwas ins Gefängnis muss, das man nicht getan hat. Egal ob es 28 Monate oder 15 Jahre sind.»

«Häfeli und Deckeli muss aufhören»

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Urner Justiz-Affäre
Aus Rundschau vom 20.04.2016.
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Walker verlangt nun eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge und Verfehlungen bei den Urner Strafbehörden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden: «Das Häfeli und Deckeli muss nun aufhören und saubere und klare Verhältnisse geschaffen werden.» Nur so könne das zerstörte Vertrauen in die Urner Strafbehörden wieder hergestellt werden.

Walkers Verteidiger Linus Jaeggi sieht weiteren Handlungsbedarf: «Ich habe immer wieder klar und deutlich gemacht in meinen Plädoyers, dass sich meines Erachtens Repräsentanten der Staatsanwaltschaft Uri konkret strafbar gemacht haben. So etwas kann man nicht akzeptieren, so etwas kann ein Staat nicht tolerieren.» Der Züricher Anwalt fordert eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung durch eine unabhängige Instanz.

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