Der Kauf und Verkauf von Kulturgütern aus Syrien ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, obwohl dort schon seit über drei Jahren ein Bürgerkrieg tobt. Den Handel mit Kulturgütern aus dem Irak hatte der Bundesrat hingegen schon nach dem Sturz von Saddam Hussein 2003 unterbunden, und zwar als erstes Land weltweit.
Andrea Raschèr war beim Bundesamt für Kultur zuständig für die Irak-Verordnung. Heute ist er Berater für Kultur- und Kunstrecht. Für ihn ist schwer verständlich, dass die Irak-Verordnung nicht auf Syrien übertragen wurde. «Für eine versierte Juristin wäre das in circa 90 Minuten machbar», sagt er gegenüber SRF.
Neue Syrien-Verordnung in Arbeit
Der Bundesrat entschied zwar, dass keine Rüstungs- oder Luxusgüter nach Syrien geliefert werden dürfen. Der Handel mit syrischem Kulturgut wurde dabei jedoch nicht erwähnt. Die Massnahmen gegenüber Syrien würden derzeit überarbeitet, erklärt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage. Im Rahmen dieser Überarbeitung würden auch Restriktionen betreffend Kulturgüter geprüft.
Obwohl nicht bekannt ist, ob und wie viele syrische Kulturgüter schon in die Schweiz gelangt sind, hält Raschèr solche Einschränkungen für sinnvoll. Das habe auch die Irak-Verordnung gezeigt, bei der die Abschreckung im Vordergrund gestanden sei. «Sie wurde erlassen mit dem Ziel, ganz klar zu signalisieren: Es lohnt sich nicht, irakische Kulturgüter in der Schweiz zu verkaufen. Es gibt hohe Strafen. Die Güter werden beschlagnahmt.»
Bedeutendes Land für den Kunsthandel
Gerade für die Schweiz sei es wichtig, ein Zeichen gegen syrische Raubkunst zu setzen, auch ohne UNO-Resolution, betont Raschèr. «Die Schweiz ist unter den sechs wichtigsten Kunsthandelsnationen weltweit. Deshalb besteht das Risiko, dass die Schweiz als Drehscheibe missbraucht wird durchaus.»
Die Europäische Union hat bereits ein Einfuhr- und Handelsverbot für syrische Kulturgüter beschlossen. Wann sich der Bundesrat mit solchen Massnahmen beschäftigen wird, lässt das Seco offen.