Pirmin Schwander ist nicht durch seine Immunität geschützt. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat sind beide zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Immunität in diesem Fall nicht vor Strafverfolgung schützt. Die Rechtskommission des Ständerates ist mit 8 zu 3 Stimmen der Immunitätskommission des Nationalrates gefolgt, wie sie Montag mitteilte.
Beide Kommissionen sind der Auffassung, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Schwander besteht. Deshalb sind sie auf das Gesuch der Justiz um Aufhebung der Immunität nicht eingetreten. Ein Entscheid über die Aufhebung der Immunität hat sich damit erübrigt.
Schutz durch Immunität schrumpft
Die Nationalratskommission hatte darauf hingewiesen, dass die Immunitätsbestimmungen erst 2011 revidiert worden seien. Es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, das Strafverfolgungsprivileg restriktiver anzuwenden und den Schutzbereich der relativen Immunität enger zu fassen.
Daher sei nicht jegliche im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Mandat stehende Handlung geschützt. Vielmehr müsse eine enge Verbindung zwischen den vorgeworfenen Handlungen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit vorliegen. Diese sei im Fall Schwander nicht gegeben.
Ermittlungen wegen Beihilfe zur Kindesentführung
Ob Schwanders Handlungen strafrechtliche Konsequenzen haben, wird die Justiz entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen ihn wegen Gehilfenschaft zur Kindesentführung. Der Nationalrat soll eine im Ausland untergetauchte Bielerin finanziell unterstützt haben, die ihr Kind vor der Kesb versteckte.
Im Oktober 2015 wollte die Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft. Schwander soll der Frau über deren Anwalt 7000 Franken überwiesen haben, als sie auf der Flucht war.