Die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) dafür ausgesprochen. Sie will den Bundesrat zur Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ermächtigen – stellt jedoch eine Bedingung:
Der Bundesrat soll das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen erst dann ratifizieren dürfen, wenn mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung vereinbart wurde, die mit der Bundesverfassung kompatibel ist.
Mit 11 zu 2 Stimmen hat die APK-S entschieden, diese Forderung ausdrücklich im Beschluss zu verankern, wie Kommissionspräsident Christian Levrat (SP/FR) vor den Medien in Bern sagte.
In der Logik des Bundesrates
Das entspricht der Absicht des Bundesrates: Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte erklärt, das Protokoll könne nur unter dieser Voraussetzung ratifiziert werden. Der Bundesrat hielt das auch in der Botschaft ans Parlament fest. Die APK-S folge damit der Logik des Bundesrates und halte diese Bedingung darum fest, sagte Levrat.
Damit möchte die Kommission verhindern, dass der Bundesrat am Ende das Kroatien-Protokoll doch ohne Lösung der Zuwanderungsfrage ratifiziert. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann habe das als Möglichkeit erwähnt, erklärte Levrat. Das Parlament müsse seine Verantwortung wahrnehmen, wenn es um die Verfassung gehe.
Nach Abstimmung im Parlament
Die Bedingung der Ständeratskommission wäre laut Levrat dann erfüllt, wenn das Parlament einer entsprechenden Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt hat. Das könnte in der Herbst- oder Wintersession der Fall sein. Damit sollten die Fristen erfüllt werden können, sagte Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP/SG).
Mit dem Kroatien-Protokoll wird sich der Ständerat voraussichtlich am 2. Juni befassen. Die Differenz zum Nationalrat, der ohne Bedingung zugestimmt hatte, soll noch in der Sommersession bereinigt werden.
Mit Forschungsprogramm Horizon 2020 verknüpft
Im Nationalrat hatte die SVP es abgelehnt, den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen. Sie ist der Überzeugung, dass bereits dieser Schritt gegen den Verfassungsartikel zur Zuwanderung verstösst. Aus Sicht der anderen Fraktionen würde dagegen erst die Ratifizierung die Verfassung verletzen.
Nach dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative hatte der Bundesrat zunächst erklärt, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu können. Brüssel sistierte darauf die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Später wurden die beiden Themen in einem Übergangsabkommen miteinander verknüpft.
Gleichbehandlung aller EU-Staaten
Im März hat die Schweiz das Kroatien-Protokoll dann unterzeichnet. Nach Gesprächen mit der EU über eine mögliche Einigung in der Zuwanderungsfrage sah der Bundesrat die Voraussetzungen für diesen Schritt erfüllt.
Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz automatisch voll assoziiertes Mitglied der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020 . Die EU akzeptiert keine Diskriminierung von Mitgliedsstaaten und verlangt deshalb die Ausdehnung der seit 2002 geltenden Personenfreizügigkeit auf das jüngste Mitglied Kroatien.