Die Eltern wurden vorgewarnt: Die somalische Flüchtlings-Familie mit sieben Kindern wurde von der Schulleitung informiert, dass die Schule keine Kopftücher dulde. Als die zwei Mädchen und zwei Jungen erstmals zum normalen Klassenunterricht erscheinen, tragen die beiden Schülerinnen trotzdem Kopftücher. Und werden vom Lehrer prompt nach Hause geschickt.
An der Schule in Heerbrugg (SG) gilt ein Kopftuchverbot: So ist es in der Schulordnung festgehalten. «Wir haben eine Weisung vom Bildungsdepartement, die ein Kopfbedeckungsverbot empfiehlt. Das setzen wir in unserer Schulordnung um», so Walter Portmann gegenüber «10vor10». Der Schulratspräsident der Primarschule Au-Heerbrugg sagt, dass diese Regeln schon länger gelten. «Wir haben bisher gute Erfahrungen damit gemacht.»
Hilfswerk Heks ist empört
Für Tilla Jacomet von der Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende des Hilfswerks Heks hingegen ist es untragbar, Schülerinnen wegen eines Kopftuches von der Schule zu weisen. «Für die Integration ist es katastrophal, dass die Mädchen von der Schule ausgeschlossen sind. Regeln müssen verhältnismässig sein und den Menschen berücksichtigen. Sonst sind die Regeln falsch.»
Der Fall lanciert die Diskussion, ob ein Kopftuchverbot in der Schule rechtens ist. In der betroffenen Schulgemeinde Au-Heerbrugg werden nun Gespräche geführt, wie sinnvoll die strikte Umsetzung im vorliegenden Fall ist. Das sagte Schulratspräsident Portmann. Man denke darüber nach, den Mädchen ein Jahr Zeit zu geben, um dann nochmals über die Situation zu sprechen.
Bisher gibt es kein schweizweit gültiges Gerichtsurteil, welches den Umgang mit Kopftuch tragenden muslimischen Schülerinnen regelt.
In einem Fall aus dem Kanton Thurgau sprach das Verwaltungsgericht zwei albanischen Mädchen das Recht zu, im Unterricht Kopftücher tragen zu dürfen. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, ihnen dies zu verbieten. Der Fall liegt derzeit vor Bundesgericht.