Die Staatsanwältin des Bundes, Maria Schnebli, wies im Strafantrag auf den ausserordentlichen Inhalt und die Menge der Hassbotschaften hin, die die Beschuldigten ins Internet gestellt hätten. In den hochgeladenen Videos werden Gefesselte erschossen, geköpft oder bei lebendigem Leib verbrannt. Das alles begleitet von islamistischen Jubelkommentaren.
Vernichtend war das Urteil der Staatsanwältin zur Person des Hauptbeschuldigten: Den Flüchtlingsstatus in der Schweiz habe er mit Falschaussagen erwirkt. Nur weil er von der Sozialhilfe lebte, konnte er sich rund um die Uhr der Al-Kaida-Propaganda widmen. «Man soll sie wie Ochsen arbeiten lassen», soll er über die Schweizer gesagt haben. Diese sollten das Geld dem Sozialdienst geben, der es dann ihnen gebe.
Beteiligung an krimineller Organisation
Schnebli forderte den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Der mitangeklagte Bruder sei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Die beiden seien schuldig der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt sowie weitere Nebendelikte.
Schnebli betonte die aufwendigen Ermittlungen gegen die Al-Kaida-Unterstützung in Basel: 21 Telefonanschlüsse wurden während neun Monaten überwacht, 10‘000 Datensätze in Kurdisch, Arabisch und Farsi waren zu übersetzen. Bis zu 21 Mitarbeitende der Bundeskriminalpolizei waren im Einsatz. Zwei Terabyte Material wurden gesichert, die zwei Milliarden Buchseiten füllen würden.
Verteidigung: Keine Beweise für Planung von Gewalt
Die Verteidigung plädierte für einen vollumfänglichen Freispruch. Es fehlten fassbare Beweise für die Planung von Gewaltdelikten. So gehe es bei der von den Beschuldigten unterstützten Gruppierung nicht um eine kriminelle Organisation im Sinn der Anklage.
Das Verfahren stütze sich auf Telefon, Internet- und Mailüberwachungen, die möglicherweise durch fremde Geheimdienste in der Schweiz durchgeführt worden seien. Weil diese Abhöraktionen nicht bewilligt gewesen seien, lägen keine verwertbaren Beweise vor.
Das Strafverfahren hätte nie eingeleitet werden dürfen, machte der Verteidiger geltend. Mit einem ähnlichen formalen Vorstoss war er bereits gestern bei Prozessauftakt gescheitert. Das Urteil wird für Freitag erwartet.
Wegweisung könnte problematisch sein
Das Bundesamt für Migration hat den beiden Beschuldigten den Flüchtlingsstatus entzogen. Rekurse gegen diese Entscheidung sind hängig. Eine offene und heikle Frage bleibt, ob eine allfällige Wegweisung aus der Schweiz durchsetzbar wäre. Denn mit dem Verfahren in Bellinzona sind die Beschuldigten einschlägig bekannte Persönlichkeiten. Nach einer Rückkehr in ihre Heimat im Nordirak könnte ihnen durchaus Verfolgung drohen.