Ohne Gegenstimme verabschiedete der Ständerat die neue flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat muss die sogenannte Solidarhaftung allerdings nach fünf Jahren erneut evaluieren. Zudem soll sie nicht rückwirkend gelten. Der Beschluss muss noch die Schlussabstimmung vom Freitag überstehen.
Angst um Akzeptanz der Personenfreizügigkeit
Die Solidarhaftung legt fest, dass Erstunternehmer für sämtliche Subunternehmer haften, wenn diese die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten. Erstunternehmer müssen auch für Bussen an ihre Subunternehmer gerade stehen. Sie haften aber erst, wenn Subunternehmer nicht belangt werden können.
Die Gewerkschaften hatten sich stark für die Solidarhaftung eingesetzt. Die Wirtschaft war gespalten: Während die einen den Eingriff kritisierten und zusätzliche Bürokratie fürchteten, befürworteten andere den Schutz vor ausländischen Firmen, die sich nicht an Gesamtarbeitsverträge halten.
Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für die Solidarhaftung aus, da er um die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit fürchtet. Diese wird vor allem im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Kroatien nötig sein.