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Argumente für das revidierte Raumplanungsgesetz
Aus Tagesschau vom 05.02.2013.
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Schweiz Raumplanungsgesetz: Befürworter sehen historische Chance

Gemeinsam stellen sich Umweltschützer und Jäger, Mietervertreter sowie Touristiker und Bauern hinter das revidierte Raumplanungsgesetz. Drei Dutzend Organisationen sehen es als Chance, die Zersiedlung der Schweiz zu bremsen.

Das Gesetz, über das am 3. März abgestimmt wird, helfe, die Landschaft und damit die schöne Seite der Schweiz zu schützen, sagte der Zentralsekretär der Naturschutzorganisation Pro Natura, Otto Sieber. Gehe es weiter wie heute, sei die Schweiz künftig von Genf bis Romanshorn (TG) überbaut.

Der Präsident des Tourismus-Verbandes, Dominique de Buman (CVP/FR), und der Präsident des Bauernverbandes, Markus Ritter (CVP/SG), wiesen darauf hin, dass ihre Branchen auf intakte Landschaften und genügend Landwirtschaftsfläche angewiesen seien. Das revidierte Gesetz führe zu einem haushälterischeren Umgang mit dem Boden. «Wir sollten nicht am Ast sägen, auf dem wir sitzen», sagte de Buman.

Verdichten statt Auszonen

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Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hält das neue Raumplanungsgesetz für unnötig. Das Gesetz sei das falsche Instrument zur Bekämpfung der Zersiedlung und des Landverschleisses. Regionale Lösungen seien vorzuziehen. Vorstellbar sei, dass der Bund das verdichtete Bauen fördere.

Das breit abgestützte Ja-Komitee kritisierte erneut die Behauptung der Gegner, die strengeren Vorschriften würden zu höheren Mieten führen. Das Angebot werde nicht verkleinert, sagte Jacqueline Badran, die im Vorstand des Deutschschweizer Mieterverbandes sitzt. Im Gegenteil: Da Bauland rascher überbaut werden müsse, könnte das Angebot sogar steigen.

Kosten tiefer als prognostiziert

Ins Reich der Märchen verwiesen die Befürworter des Gesetzes auch die Prognose der Gegner, die Auszonungen von Bauland könnten zu untragbaren Kosten von bis zu 37 Milliarden Franken führen. Diese Schätzung sei viel zu hoch angesetzt, sagte Sieber.

Auf eine Zahl wollten sich die Befürworter aber nicht festlegen. Dafür fehlten die Grundlagen: Es sei nicht klar, wo und wie viel Land von Bauland in Landwirtschaftsfläche umgewandelt werden müsse, hielten sie fest. Bei der Rückzonung schlecht erschlossener Bauzonen würde zudem kaum eine Entschädigung fällig.

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