Weiterhin schlechte Noten für die Schweiz in Sachen Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung. Wie es in einem Zwischenbericht heisst, hat die Schweiz die Empfehlungen des Europarat-Gremiums Greco nicht umgesetzt.
Parteienfinanzierung in der Kritik
Laut Greco-Bericht hat die Schweiz «nur wenig nennenswerte Fortschritte» gemacht im Kampf gegen Korruption. Das Gremium bleibt damit beim «ungenügend» des letzten Berichts.
Dies betrifft insbesondere die Parteienfinanzierung. Hier sei keine der Empfehlungen umgesetzt worden, heisst es im Bericht.
Die Greco hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, politische Parteien verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Parteien sollten gemäss Greco dazu verpflichtet werden, Spenden ab einer bestimmten Höhe zu melden.
Anonyme Spenden sollten grundsätzlich verboten werden. Daher müssten die Parteien auch die Identität der Spender angeben.
Hoffen auf Volksinitiativen
Der Bericht erwähnt parlamentarische Vorstösse und kantonale Volksinitiativen für mehr Transparenz. Während manche Vorstösse bereits abgelehnt wurden, steht bei anderen der Entscheid noch aus. So wird im Kanton Aargau im September über eine Volksinitiative abgestimmt. Diese verlangt, dass Parteien und Initiativkomitees ihre Budgets und Hauptfinanzquellen offenlegen müssen.
Die Greco hofft, dass die Diskussion über solche Initiativen dazu beiträgt, eine politische Mehrheit von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zu überzeugen. Die Schweizer Behörden beabsichtigten zurzeit allerdings nicht, Abhilfe zu schaffen.
Privatbestechung soll von Amtes wegen verfolgt werden
Beim Kampf gegen Korruption hat die Schweiz Änderungen in die Wege geleitet und damit die Greco-Empfehlungen zumindest teilweise umgesetzt. So soll Bestechung unter Privaten neu von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden.
Trotz Kritik will der Bundesrat in der Vernehmlassung an dieser Neuerung festhalten. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Tatbestände der Vorteilsgewährung und der Vorteilsnahme auch jene Fälle einschliessen, in denen der Vorteil für Dritte bestimmt ist. Weil auch hier zuerst das Parlament entscheiden muss, erachtet die Greco die Empfehlung als noch nicht vollständig umgesetzt.
Das Gremium bittet die Schweiz, ihm bis Ende März 2015 einen Bericht über die Fortschritte zu unterbreiten.