Staaten dürfen zur Bekämpfung der Islamisten in Mali den Schweizer Luftraum kreuzen. Diesen Entscheid fällte die Landesregierung an ihrer Sitzung. Überflugrechte gelten auch für Flugzeuge die Waffen und Munition mitführen.
Nach Ansicht des Bundesrats sind diese Überflugrechte mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, da der militärische Einsatz auf Einladung der malischen Regierung erfolgt.
Zudem werde das französische Eingreifen durch eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats gestützt.
Staatsluftfahrzeuge benötigen beim Überflug über andere Staaten jeweils eine Sonderbewilligung. Im Normalfall erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Luftwaffe diese Bewilligung.
Ausnahmeregelung
Davon ausgenommen sind jedoch Flüge mit Waffen oder Munition an Bord, die der Unterstützung von Kampfhandlungen dienen. Für solche Flüge braucht es jeweils die Zustimmung des Bundesrates.
Letztmals hatte der Bundesrat 2011 im Zusammenhang mit dem Konflikt in Libyen Lufttransporte mit Waffen und Munition erlaubt. Dabei stützte sich die Schweiz ebenfalls auf eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates.