Was die beiden US-Senatoren John McCain und Carl Levin fordern, ist nicht neu. Sie haben das US-Justizdepartement bereits vor drei Wochen, anlässlich der Anhörung der Credit Suisse vor dem Senatsausschuss, mit dem gleichen Anliegen konfrontiert: Die in den USA angeklagten Schweizer Banker seien an die USA auszuliefern.
Vorwürfe an die US-Justiz
McCain und Levin werfen der US-Justiz vor, sie habe seit dem Fall UBS vor fünf Jahren von der Schweiz nie die Auslieferung eines Bankers gefordert. «Es ist an der Zeit zu testen, wie gross die angebliche Kooperationsbereitschaft der Schweizer Regierung im internationalen Steuervollzug ist», schreiben die beiden nun in ihrem Brief an den stellvertretenden US-Generalstaatsanwalt James Cole.
Schweiz liefert keine eigenen Bürger aus
Darin behaupten sie auch, es gebe nach Schweizer Recht Möglichkeiten, dass Schweizer Banker tatsächlich an die USA ausgeliefert werden könnten. Doch es ist klar: Die Schweiz liefert ihre Bürger nicht an fremde Staaten aus für Taten, die in der Schweiz strafbar sind. Und wenn die vorgeworfenen Taten in der Schweiz nicht strafbar sind, leistet Bern auch keine Rechtshilfe.
Natürlich wissen das die amerikanischen Justizbehörden. Wohl deshalb hat die US-Justiz eine solche Auslieferung bislang auch nicht gefordert. In der Tat hatte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Cole bei der CS-Anhörung vor drei Wochen gesagt, es seien keine Auslieferungsbegehren gestellt worden, weil die Schweiz ihre Bürger nicht ausliefere.
Regularisierungsprogramm mit den USA läuft weiter
Während die beiden Senatoren McCain und Levin mit ihrem Brief offenbar vor allem den innenpolitischen Druck auf die US-Justizbehörden verstärken wollen, läuft das Programm zur Regelung der Altlasten der Schweizer Banken mit den USA nach Plan: Bis Ende April muss eine erste Gruppe von Schweizer Banken gewisse Informationen über das US-Geschäft nach Washington liefern. Und so lange die Banken mit der US-Justiz kooperieren, gibt es für sie keinen Grund, nervös zu werden.