Bisher gelten Bilder und Videoaufnahmen von unbekleideten Kindern nicht als Kinderpornografie, solange darauf nicht explizit Geschlechtsteile oder sexuelle Posen zu sehen sind.
Wer solche Bilder bestellt, hat sexuelle Interessen.
Pädophile würden diese rechtliche Grauzone bewusst ausnutzen, kritisiert der Bundesrat. Denn es sei offensichtlich: Wer solche Bilder bestelle, habe sexuelle Interessen. Deshalb will der Bundesrat den Handel mit solchem Material nun unter Strafe stellen.
Auch SVP-Nationalrat Gregor Rutz will die Strafverfolgungsbehörden ermächtigen, in solchen Fällen aktiv zu werden: «Wir müssen die Täter greifen, welche gewerbsmässig solche Bilder herstellen und Geld damit verdienen wollen, aber auch jene, welche diese Bilder kaufen.»
Auch die Gesellschaft ist gefordert
Doch mit der Massnahme begibt sich der Bundesrat auf eine Gratwanderung: Er will zwar nicht Fotos fürs Familienalbum kriminalisieren – und dennoch berücksichtigen, dass viele Täter aus dem familiären Umfeld stammen.
Natürlich werde es eine Herausforderung, das im Gesetz gut umzusetzen, sagt CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, aber: «Wir müssen diese Grauzone irgendwie Regeln, wir müssen dies abgrenzen, es dürfen keine Nacktfotos von Kindern zirkulieren». Doch nicht nur das Gesetz müsse gut formuliert werden – auch die Gesellschaft müsse grundsätzlich vorsichtiger sein.