Ein junger Schweizer, der nach Syrien in den Dschihad gereist ist und seine schwangere Frau ebenfalls dorthin gelockt hat: Diesen Fall haben SRF und die «Stuttgarter Nachrichten» gemeinsam aufgedeckt. Die junge Frau aus Deutschland, Johanna*, will nach Hause, wird von Onur*, einem schweiz-türkischen Doppelbürger, aber offenbar festgehalten. Den Schweizer Behörden ist der Fall bekannt.
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Rundschau: Michael Lauber, was löst das Schicksal dieser Frau bei Ihnen aus?
Michael Lauber, Bundesanwalt: Es zeigt die Komplexität des Phänomens der terroristischen Organisationen, der Radikalisierung. Aber als Bundesanwalt muss ich sagen – für mich ist das keine Überraschung. Wir führen ein Strafverfahren gegen diesen Mann wegen seiner Reise nach Syrien und der Vermutung, dass er sich dort einer terroristischen Organisation angeschlossen hat.
Diese Frau, Johanna, sagt, sie sei in Gefahr. Glauben auch Sie, dass sie an Leib und Seele gefährdet ist?
Es ist immer sehr schwierig, so etwas gestützt auf Bilder und Berichte zu beurteilen. Denn ein Teil der Radikalisierung ist auch die Propaganda, die Verbreitung von Schockbotschaften.
Sie sind heute Abend in der «Rundschau» – heisst das, dass dieser Fall bei Ihnen höchste Priorität hat?
Das ist richtig. In diesem Fall gibt es Anhaltspunkte dafür, dass von diesem Mann eine erhöhte Gefahr ausgeht. Grundsätzlich muss man aber sagen: Von allen Rückkehrern geht die abstrakte Gefahr aus, dass sie ein Delikt begehen könnten.
Es ist unklar, ob Onur in Syrien Kampfhandlungen verwickelt ist. Er verbreitet aber Hassaufrufe und schickt Whatsapp-Botschaften, die wie folgt lauten: «Unsere Leute sind da, die den 11. September organisiert haben und unsere Leute sind da, die einen Bahnhof in die Luft sprengen». Was sagen Sie: Ist das ein Plagöri, ein Angeber, oder ein potenzieller Terrorist?
Das ist schwierig zu sagen aufgrund dieser Aussage. Doch wir hatten in der Schweiz Verfahren, bei denen die Gefährlichkeit der Verbreitung von solcher Propaganda von Gerichten klar anerkannt wurde. Das ist ein wesentlicher Teil; man darf die Gefährlichkeit nicht unterschätzen. Doch was konkret dahinter steckt, ist häufig eine ganz andere Frage.
Onur wurde von Predigern radikalisiert. Er hat bei der Lies-Aktion mitgemacht, bei der Korane verteilt wurden. Er ist bei einer Hilfsorganisation dabei, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird – was muss passieren, damit jemand wie er bei der Bundesanwaltschaft auf den Radar kommt?
Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, damit jemand bei der Schweizer Polizei, beim Nachrichtendienst oder bei der Bundesanwaltschaft auf den Radar kommt. Doch ich kann und will nicht mehr sagen, weil auch Leute zuschauen, die solche Informationen missbrauchen.
Wenn Onur versucht, in die Schweiz zurück zu kommen, werden Sie ihn aber doch verhaften?
Gegen einen Schweizer – der Mann ist schweiz-türkischer Doppelbürger – kann man keine Einreisesperre verhängen. Wir machen viel, doch was es konkret ist kann und will ich nicht sagen.
Sie dementieren also nicht, dass gegen den Mann ein Haftbefehl in der Schweiz oder sogar international ausgestellt wird.
Ich kann das alles nicht ausschliessen.
Kein klares Dementi – wir gehen davon aus, dass es in diese Richtung gehen muss.
*Namen geändert