Ein Inländervorrang, der von der EU akzeptiert wird. Das war Ziel der Mehrheit im Nationalrat. Drei Stufen beschloss der Rat:
- Das Inländerpotential soll besser genutzt werden.
- Unternehmen sollen verpflichtet werden können, freie Stellen den Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden.
- Der Bundesrat soll weitere Massnahmen beschliessen können, falls der Inländervorrang ohne Wirkung bleibt. Wenn er daran zweifelt, ob die Massnahmen das Personen-freizügigkeitsabkommen verletzen, muss er sie dem gemischten Ausschuss mit der EU vorlegen.
Doch aus Brüssel kamen zuletzt kritische Töne. Konkret stört sich die EU am dritten Punkt: «Die EU will, dass mögliche Massnahmen von Anfang an im gemischten Ausschuss diskutiert werden; der Bundesrat also nicht schon vorher selbst aktiv wird», erklärt Europarechtsprofessorin Christa Tobler.
Die EU wäre beruhigt, wenn dieser dritte Punkt gestrichen würde. Kein Problem, finden nun Vertreter aus dem Ständerat. Dieser Punkt sei tatsächlich überflüssig, denn dass der Bundesrat bei sozialen und wirtschaftlichen Probleme Massnahmen vorschlagen könne, sei schon heute so. Tatsächlich steht die Regelung fast mit dem identischen Wortlaut im Freizügigkeitsabkommen.
Die SP und FDP und wohl auch die CVP-Vertreter werden sich deshalb wohl für eine Streichung des entsprechenden Artikels einsetzen. SP-Ständerat Hans Stöckli: «So wie es der Nationalrat festgeschrieben hat, bringt es nur Unstimmigkeiten. Einerseits in der Schweiz. Hier wird kritisiert, das sei ein Vetorecht der EU. Andererseits sagt die EU, es sei nicht zulässig».
Ausbau des Inländervorrang
Die Ständeräte wollen dafür einen anderen Punkt im Ausführungsgesetz verschärfen. Sie fordern eine griffigere Meldepflicht.
«Wir wollen den Inländervorrang so optimieren, dass Stellensuchende wirklich davon profitieren. Wenn ein Unternehmer eine Stelle offen hat, soll er das nicht nur beim RAV melden müssen. Er soll Bewerbungsgespräche führen und dann auch gut begründen müssen, wenn er diese Leute nicht anstellen will», sagt FDP-Ständerat Philipp Müller. Und Hans Stöckli (SP) fügt an: «Wir wollen nicht nur eine Meldepflicht, sondern im Prinzip auch eine Interview- und Begründungspflicht.»
Ein stärkerer Inländervorrang und gleichzeitig weniger Probleme mit der EU? Das könnte durchaus mehrheitsfähig sein. Ab Montag diskutiert die zuständige Ständeratskommission die Vorschläge.