Die Ständeratskommission stimmte der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» der Grünliberalen Fraktion mit 7 zu 5 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Nationalratskommission hatte sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür ausgesprochen. Nun kann sie einen Erlass ausarbeiten, über den dann das Parlament befinden wird.
Auch für heterosexuelle Paare soll es eine Änderung geben: Sie sollen wie in Frankreich eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Die Initiative fordert, dass alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare geöffnet werden, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.
Die Rechtskommission des Ständerates ist der Ansicht, dass damit den tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird, wie sie schreibt. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, hat das Volk das letzte Wort.
Keine «Ehe zweiter Klasse»
Nach dem Willen der Grünliberalen Fraktion soll in den Artikeln 14 und 38 der Bundesverfassung der Begriff der Lebensgemeinschaft verankert werden. Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat verdienten den gleichen Grundrechtsschutz wie die Ehe, heisst es in der Begründung zur Initiative.
Die Grünliberalen geben zu bedenken, Menschen heirateten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollten, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz würden diese Rechte jedoch heute verweigert, ihnen stehe nur eine «Ehe zweiter Klasse» in Form der eingetragenen Partnerschaft offen.
Diese «Deklassierung aufgrund biologischer Unterschiede» sei mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar. Deshalb hätten weltweit über ein Dutzend Länder die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften werde damit nicht vorgeschrieben, wer bei ihnen vor den Altar treten dürfe. Die Änderung verpflichte den Gesetzgeber ausserdem nicht, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen.