Die Übergabe von Mitarbeiterdaten an die USA im Rahmen des US-Steuerdeals ist für den Eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür juristisch kein allzu grosses Problem.
Für Thür ist zentral, dass Schweizer Recht respektiert wird. Dieser Punkt werde im Gesetzesvorschlag umgesetzt, sagte er gegenüber Radio SRF.
Die Mitarbeitenden müssten gemäss Entwurf vorgängig über Umfang und Lieferung informiert werden. Und sie erhielten die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Datenherausgabe vorzugehen. Er zeigte sich erstaunt über die Forderungen der Politiker, die mehr Details wissen wollten, bevor sie das Gesetz im Parlament durchwinken.
Das Programm richte sich an Banken, «die sich möglicherweise strafbar gemacht haben», die US-Recht verletzt hätten. «Die Banken sind frei, sich diesem Programm anzuschliessen oder nicht», sagte der Datenschützer. Der Vorschlag beinhalte keine Verpflichtung.
Die USA bieten den Banken an, sich mit Datenlieferungen und Geld freizukaufen. Die Geldinstitute können aber nur auf das Angebot eingehen, wenn das Parlament in der Sommersession das Gesetz billigt.