Zu den Steuererleichterungen für Bauern beim Verkauf von Baulandreserven ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) lässt jetzt die vom Nationalrat beschlossene Steuerbefreiung auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen.
Die WAK-S hat deshalb ihren eigenen Entscheid verschoben und verlangt von der Verwaltung vertiefte Abklärungen zur rechtsgleichen Behandlung von Landwirten und selbständigen Gewerbetreibenden und zur konkreten steuerlichen Belastung. Die Resultate sollen bis im August vorliegen.
Landverkauf durch Bauern war bis 2011 steuerbefreit
Der Nationalrat hatte die Steuererleichterung für Bauern in der Sondersession von letzter Woche beschlossen. Diese sollen auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Beim Bund und bei den Sozialwerken würde das zu geschätzten Ausfällen von 400 Millionen Franken pro Jahr führen.
Auslöser der Gesetzgebungsarbeiten war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit. Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.
Das will der Nationalrat rückgängig machen. Die Vorlage dazu hatten beide Kammern mittels einer Motion beim Bundesrat in Auftrag gegeben.