Nach dem Willen des Ständerates sollen Lebensmittel nur als schweizerisch gelten, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Der Nationalrat hatte noch vorgeschlagen, zwischen «stark» und «schwach» verarbeiteten Produkten zu unterscheiden. Für stark verarbeitete Produkte sollten nur 60 Prozent gelten.
Das sei zu schwierig, befand die kleine Kammer. Und unsinnig – ein Erdbeerjoghurt wäre nämlich (gemäss Zolltarifliste) schwach und ein Rhabarberjoghurt stark verarbeitet.
Wann ist es ein «Schweizer Ei»?
Nein sagte der Rat auch zu speziellen Regeln für Milch und Milchprodukten. Für Fleisch soll entscheidend sein, dass die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben. Eier können als «Schweizer Eier» verkauft werden, wenn die Hühner in der Schweiz gehalten werden.
Dafür hat der Ständerat die Swissness-Vorlage in einem anderen Punkt komplizierter gemacht. Er will exakte Regeln für Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt.
Industrielle Produkte sollen dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 50 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Nationalrat wollte 60 Prozent.