Zwischen der Schweiz und den beiden EU-Staaten Bulgarien und Rumänien gilt seit dem 1. Juni 2009 die Personenfreizügigkeit. Das Abkommen erlaubte es aber, während einer Übergangsfrist den Zugang zum Arbeitsmarkt zu beschränken.
Schweiz verlängerte Beschränkungen zweimal
So hatten bisher In- und jene Ausländer, die sich bereits in der Schweiz befinden, Vorrang bei der Arbeitsvergabe vor Arbeitnehmenden aus Rumänien und Bulgarien. Die Schweiz machte auch zweimal Gebrauch von ihrem Recht, diese Beschränkungen zu verlängern. 2014 konnte der Bundesrat dies noch ein letztes Mal tun, für die Dauer von zwei Jahren.
Nun laufen die Übergangsbestimmungen Ende Mai aus; ab 1. Juni 2016 gilt daher für Personen aus Bulgarien und Rumänien die volle Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Teilrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet.
Bis 2019 sind noch Kontingente möglich
Allerdings kann die Schweiz bis zum 31. Mai 2019 noch Kontingente für die beiden osteuropäischen Staaten erlassen, sofern die Zuwanderung einen gewissen Schwellenwert überschreitet. Für die Anrufung dieser Ventilklausel müsste die Zuwanderung um zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegen.
Ende 2015 lebten 18'364 Personen aus Bulgarien und Rumänien in der Schweiz, das entspricht einem Anteil von 0,9 Prozent an der ausländischen Wohnbevölkerung. 2015 wurden 1542 erwerbstätige Personen für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz zugelassen. Das sind 22,1 Prozent weniger als 2014, wie der Bundesrat mitteilt. Die verfügbaren Kontingente wurden nicht ausgeschöpft.