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Verschiedene Produkte mit giftklassigen Inhalten stehen in einer Apotheke auf einem Regal.
Legende: Sprengstoff lässt sich einfach mit alltäglichen Mitteln herstellen. Kaufen kann man diese (noch) ohne Einschränkungen. Keystone

Schweiz Wenn der Sprengstoff aus der Apotheke kommt

Bleichmittel, Dünger oder Reinigungsmittel: Aus solch harmlosen Stoffen kann problemlos Sprengstoff hergestellt werden. Seit über einem Jahr hat die EU den Verkauf mancher Mittel verboten. Nun will auch die Schweiz reagieren – und den freien Handel mit den gefährlichsten Produkten regulieren.

Was Baumärkte, Drogerien und Apotheken verkaufen, ist nicht immer harmlos: Haarbleichmittel, Reinigungsmittel, Dünger, ja gar Nagellack-Entferner – sie alle können in der richtigen Mixtur Ausgangsstoffe sein für gefährliche Sprengstoffe. Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff finden sich im Internet – Terroristen wüssten Bescheid, sagt Alexander Rechsteiner vom Bundesamt für Polizei Fedpol.

«Zum Beispiel in Paris haben wir gesehen, dass selbstgebastelte Sprengstoffe zum Einsatz gekommen sind. Aber auch bei den Anschlägen in Norwegen sind selbstgebastelte Stoffe verwendet worden», so Rechsteiner.

Beschränkungen in der EU – aber nicht in der Schweiz

Der norwegische Massenmörder Anders Breivik hatte aus Dünger Sprengstoff hergestellt. Er brachte die EU zum Handeln: Seit gut einem Jahr müssen sich Käufer in der EU je nach Produkt an der Kasse ausweisen oder sie müssen eine staatliche Genehmigung beantragen. Bei eher harmloseren Produkten genügt es, wenn das Verkaufspersonal verdächtige Käufe meldet.

Es besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Supermarkt für solche Stoffe wird.
Autor: Alexander Rechsteiner Mitarbeiter des Fedpol

Von Athen bis Dublin, von Lissabon bis Helsinki also gibt es Einschränkungen. Die Schweiz dagegen ist eine Insel des freien Verkaufs. Das sei gefährlich, sagt Fedpol-Mann Alexander Rechsteiner: «Es ist klar, dass diese Kriminellen dann auf die Schweiz ausweichen. Es besteht die Gefahr, dass die Schweiz zum Supermarkt für solche Stoffe wird.»

Unwohl ist es auch denjenigen, die gefährliche Produkte verkaufen: Stefanie Balliana vom Branchen-Verband Pharmasuisse vertritt die Apotheker. Sie sagt: «Wir wissen, welche Verantwortung wir da tragen und wir hätten gerne genaue Angaben, was wir dürfen und was wir sollen. Das wäre uns ein Anliegen.»

Apotheker und Drogisten befürworten Regulierung

Jetzt geschieht etwas: Im Auftrag des Bundesrats arbeiten Experten des Fedpol an einem neuen Regime für den Umgang mit den gefährlichen Alltags-Stoffen. Im Visier haben sie über 100 Produkte. Wofür es künftig einen Ausweis braucht, wofür eine Genehmigung im Vorfeld, oder ob es gar Verbote braucht – entschieden ist noch nichts.

Betroffene Branchen reagieren unterschiedlich. Die Apotheker sind offen für Einschränkungen. Auch Elisabeth Huber vom Drogisten-Verband sagt: «Sollte es notwendig sein, dass eine Registrierung gemacht werden soll, dann würden wir das auch unterstützen«, sagt Huber.

Detailhändler befürchten grossen Aufwand

Zurückhaltender geben sich Coop, Migros und Manor: Die drei Detailhandels-Riesen führen in ihren Baumärkten etwa verschiedene potenziell gefährliche Produkte. Die grossen Drei lassen sich von der «Interessensgemeinschaft Detailhandel» vertreten. Diese schreibt zu möglichen Ausweis-oder Registrierungspflichten: «Je nach Regulierung müssten gewisse Produkte in den bedienten Verkauf genommen werden, was bauliche Folgen hätte. Abschliessbare Schränke, Regale hinter den Kassen etc. Praktisch gesehen wäre der Aufwand an der Kasse und in der Kommunikation sehr hoch.»

Alexander Rechsteiner von Fedpol kennt die Bedenken: «Es gibt kritische Branchen, weil es ja Mehraufwände bedeuten könnte. Die Sicherheit steht für uns sicher im Vordergrund. Aber die Massnahme, die wir dann vorschlagen, muss sicher auch verhältnismässig sein, sodass sie von der Wirtschaft auch umgesetzt werden kann.»

Keine Neuregelung für Nagellack-Enferner

Erst Ende 2016 will sich der Bundesrat festlegen. Entwarnung gibt Fedpol übrigens jetzt bereits beim Nagellack-Entferner: Für das darin enthaltene Aceton sind nur schwache Auflagen geplant. Kundinnen können sich den Nagellack-Entferner somit auch künftig ohne Ausweis oder Genehmigung besorgen – nur wer die Fläschchen gleich palettenweise kauft, bekäme es mit den Behörden zu tun.

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