Von 2001 bis Mitte 2013 haben etwa 20 Personen aus der Schweiz eine dschihadistisch motivierte Reise in ein Konfliktgebiet im Nahen Osten oder Afrika gemacht. Letztes Jahr hat sich diese Zahl verdreifacht.
Im Mai 2014 standen bereits 40 Personen auf der Liste des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Im Dezember dann waren es 62 Personen, die von der Schweiz nach Syrien, in den Irak und nach Somalia gezogen sind. 19 Personen sind bis Mitte Dezember des letzten Jahres wieder in die Schweiz zurückgekehrt.
62 Personen sind nicht viel in einem Land mit gut acht Millionen Einwohnern. Trotzdem: Dschihadisten-Reisen haben hierzulande zugenommen. Das beschäftigt auch den Bund. Ende letzten Jahres sprach er von einer «ernsten Lage».
Jeder Fall wird individuell beurteilt
Ob sich solche Reisen in den letzten vier Wochen nochmals erhöht haben, bleibt unklar. Der Nachrichtendienst des Bundes, der die Zahlen veröffentlicht, verweist auf die nächste Publikation der neusten Zahlen Mitte Januar.
Offen bleibt auch die Frage, was mit Menschen geschieht, die als ehemalige Gotteskrieger in Syrien oder im Irak wieder in die Schweiz zurückkommen? Klar ist: Jeder Fall ist einzigartig und wird von den zuständigen Behörden individuell beurteilt. Bestehen konkrete Hinweise auf eine Straftat, wird diese auch strafrechtlich verfolgt. Das heisst jedoch nicht, dass dies automatisch zu einer Gefängnisstrafe führen muss.
«Anschläge können in keinem Land ausgeschlossen werden»
Der stellvertretende Kommunikationschef beim Bundesamt für Polizei (Fedpol), Stefan Kunfermann, sagt: «Die Task Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen erarbeitet derzeit einen Massnahmenkatalog betreffend der Problematik.» Über den aktuellen Stand und Inhalt dieser laufenden Arbeit mache Fedpol derzeit aber keine Angaben.
Trotz diesen Problematiken betonen die Sicherheitsbehörden: Die Sicherheitslage in der Schweiz hat sich nicht verändert – auch nicht nach den Anschlägen in Frankreich. Kunfermann: «Die Sicherheitslage wird unabhängig von den Ereignissen in Paris laufend überprüft.» Grundsätzlich könne ein Anschlag wie in Paris aber in keinem Land der Welt ausgeschlossen werden.
Wer Terrorgruppen unterstützt, macht sich strafbar
Anfang Oktober hat der Bundesrat die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) offiziell verboten. Verboten sind konkret sämtliche Aktivitäten der Organisation im In- und Ausland. Auch Aktionen, die IS materiell oder personell unterstützen, werden geahndet – so etwa Propaganda- oder Geldsammelaktionen oder wenn jemand für die Terrorgruppe Mitglieder anwirbt. Wer dies tut, kann bis zu fünf Jahre Gefängnis kassieren.