Geht es nach dem Willen des Bundesrates, so soll der Zivildienst auch in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen absolviert werden können. Möglich wären Einsätze als Assistenten im Unterricht, in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst.
Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an diesem Vorschlag fest und hat die Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes verabschiedet.
Zivis sollen keine Lehrkräfte ersetzen
Wie in allen Tätigkeitsbereichen seien Zivis auch in Schulen arbeitsmarktneutral einzusetzen, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Verantwortung für den Unterricht dürften sie nicht übernehmen.
Es bleibe den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienste an Schulen einführen wollen oder nicht. Die meisten Kantone hatten den Vorschlag in der Vernehmlassung begrüsst. Kritisch zeigten sich die bürgerlichen Parteien.
Die FDP und die SVP stellten sich gegen den Vorschlag des Bundesrates. Zivis an Schulen seien kein Rezept gegen den Lehrermangel, monierten sie. Über die Änderung soll nun das Parlament entscheiden.
Nicht genügend Einsatzplätze vorhanden
Da die Zahl der Zivildienstleistenden in den letzten Jahren zugenommen hat, mangelt es an Einsatzplätzen. Ende vergangenen Jahres gab es rund 13'400 Einsatzplätze. Bis 2018 rechnet der Bund mit einem Bedarf von über 17'000 Plätzen. Nebst den Einsätzen an Schulen sollen auch welche in der Spitex und in der Alpwirtschaft möglich sein.
Landwirtschaftseinsätze will der Bundesrat generell neu regeln. Zivildienstleistende kämen gemäss der Gesetzesrevision auch in Betrieben zum Einsatz, welche Biodiversitäts-, Kulturlandschafts- oder Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten.
Dauer und Gewissensfrage bleiben gleich
Der Bundesrat will mit der Gesetzesänderung nicht nur die Einsatzmöglichkeiten für Zivis erweitern. Ziel sei es auch, sie mit obligatorischen Kursen besser auf ihre Einsätze vorzubereiten, schreibt er in einer Medienmitteilung. Gesuchsteller sollen zudem früher über ihre Pflichten während ihres Dienstes informiert werden.
Nicht rütteln will der Bundesrat indessen am Grundprinzip: Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst. Und zugelassen wird nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.