Die Armee wird die nächsten zwei Jahre die Polizei am WEF in Davos noch unterstützen. Bis zu 5000 Armeeangehörige können eingesetzt werden, benötigt wurden in den letzten Jahren jeweils 3000. Sie werden die gleichen Aufgaben wir bisher ausführen. Dazu gehören Objekt- und Personenschutz und die Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit sowie logistische Unterstützung. Das Parlament muss dem Beschluss aber noch zustimmen.
Die Einsatzverantwortung liegt jeweils bei den zivilen Behörden. Diese erteilt der Truppe nach Rücksprache mit dem VBS schriftlich den Auftrag und regelt darin die Kompetenzen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Grundsätzlich müssen in Zukunft die Empfänger von militärischen Unterstützungsleistungen diejenigen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Treibstoff tragen, die gegenüber dem normalen Ausbildungsdienst zusätzlich entstehen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung gehändert, diese Änderung tritt Anfang April 2015 in Kraft. Das bedeutet, dass die Organisation des WEF alles, was über den normalen Einsatz in der Armee hinausgeht, bezahlen muss.
Gleich bleibt sich bei der Kostenregelung, dass das Verteidigungsdepartement die Möglichkeit hat, die Leistungsempfänger zu verpflichten, einen Teil des Gewinns in den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung zu überweisen.