An seiner ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat die aktuelle Pandemie-Situation beurteilt. Weil die neue Virusvariante Omikron möglicherweise auch für Geimpfte hoch ansteckend und die Viruszirkulation hoch ist, könnte das Virus für die Schweiz problematisch werden.
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine kurze Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen Parlaments-Kommissionen über verstärkte Massnahmen durchzuführen. Sie dauert bis Mittwochabend. Die neuen Massnahmen sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein. Der Bundesrat entscheidet darüber am Freitag.
Bundesrat will rasch handeln
Wenn sich die Virusentwicklung gleich rasch fortsetzt wie in den vergangenen Wochen, könne eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden, hält der Bundesrat in einer Mitteilung fest. Es bestehe die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam seien.
Das Ziel der Massnahmen sei es, die Zirkulation der Delta-Virusvariante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen.
Die geplanten Massnahmen in der Übersicht:
- Grenzkontrollen
Die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen werden laufend an die aktuelle Situation angepasst. - Ausweitung Zertifikatspflicht
Die Zertifikatspflicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen ausgeweitet werden.
Die Ausnahme für Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.
Bei privaten Treffen soll ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten.
Die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien soll ab 300 Teilnehmenden gelten; aktuell ab 1000 Teilnehmenden. - Ausweitung der Maskenpflicht
Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Orten mit Zertifikatspflicht im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.
Wo Maskentragen nicht möglich ist (Gastronomieangebote), soll eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten.
Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, müssen Kontaktdaten erfasst werden, wie aktuell in Diskotheken. - Massnahmen am Arbeitsplatz
Variante 1: Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante 2: Homeoffice-Pflicht für Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind. Bei deren Anwesenheit im Betrieb soll eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten.
Variante 3: Generelle Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Verpflichtende repetitive Testungen für die Mitarbeitende. - Repetitive Testungen an Schulen
Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten. - Kürzere Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten
PCR-Tests sollen nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sein und Antigen-Schnelltests werden von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein. - Keine Kapazitätsbeschränkungen
Der Bundesrat geht nach der Impfwoche davon aus, dass – wer will – ausreichend geimpft ist. Gemäss dem Covid-19-Gesetz kann der Bundesrat keine Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen anordnen.