- Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte will keine eigene Inspektion im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung des Schweizer Geheimdienstes vornehmen.
- Als begleitende Oberaufsicht werde sie weiterverfolgen, wie das VBS «die notwendigen Lehren» aus zwei vorliegenden Untersuchungsberichten ziehe, schreibt die Delegation.
- Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat möglicherweise während mehrerer Jahre Informationen rund um Cyberangriffe beschafft, ohne dafür die notwendigen Bewilligungen einzuholen.
Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat wegen verschiedener Vorkommnisse in der Cyberabteilung des NDB eine externe Administrativuntersuchung eröffnet, wie am Mittwoch bekannt geworden war. Mit dieser Untersuchung wurde alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt.
Geschäftsprüfungsdelegation wird nicht aktiv
Die Geschäftsprüfungsdelegation nimmt die externe Untersuchung laut Mitteilung «zur Kenntnis». Aus ihrer Sicht würden allerdings bereits der vorliegende Schlussbericht einer internen Untersuchung des NDB und ein Rechtsgutachten genügend Informationen liefern. Rechtslage und Sachverhalt seien «weitgehend geklärt», schreibt die Delegation. Es gebe ausreichend Erkenntnisse, «damit das VBS entscheiden kann, wie innerhalb des NDB die Cyber-Aufgaben zukünftig organisiert und geführt werden sollen».
Deshalb verzichte die Delegation darauf, ihre eigenen Abklärungen in eine formelle Inspektion zu überführen. Und warte darauf, wie das VBS «den strafrechtlichen Aspekten der Vorkommnisse Rechnung tragen wird».
Die Geschäftsprüfungsdelegation befasst sich nach eigenen Angaben seit August 2021 «mit dem rechtlich problematischen ‹Geschäftsmodell› des Ressorts Cyber im NDB». Bezeichnet wird dieses auch als «Nachrichtendienst im Nachrichtendienst».