Gefangen in einem Konzentrationslager während der Zeit der Nationalsozialisten: Auch Schweizerinnen und Schweizer erlitten dieses Schicksal. Weil sie jüdisch waren oder homosexuell, weil sie sich im Widerstand engagierten oder als Spione verdächtigt wurden. Der Historiker Jacques Picard fordert vom Bundesrat eine umfassende Aufarbeitung.
SRF News: Warum tut sich die Schweiz so schwer mit der Aufarbeitung der Geschichte der Schweizer Opfer im Nationalsozialismus?
Jacques Picard: Das ist für mich schwer erklärbar. Die Eidgenossenschaft müsste ein grosses Interesse haben, dies aufzuarbeiten und sich der Opfer zu erinnern. Es geht um ein präzises Wahrnehmen schweizerischer Interessen im Sinne des Zweckartikels der Bundesverfassung. Dieser sagt nichts anderes, als dass sich der Bund um die Wohlfahrt der Schweizerinnen und Schweizer kümmern soll.
Könnte hier auch der Grund liegen – man will nicht genau hinschauen, weil man Fehler gemacht hat?
Natürlich wird damit das Problem des Rechtsschutzes, des Opferschutzes und des diplomatischen Schutzes aufgeworfen. Aber ich denke, dieser Grund war bis in die 1970er-Jahre gegeben. Heute sollte man erinnerungspolitisch den Fokus darauf haben, dass auch Schweizerinnen und Schweizer Opfer der nationalsozialistischen Diktatur geworden sind.
Es geht aber auch um Schweizer Bürgerinnen, die durch die Heirat mit einem Ausländer ihr Bürgerrecht verloren haben und um solche Menschen, die vielleicht sogar in der vierten Generation in der Schweiz aufgewachsen sind, aber kein Bürgerrecht hatten.
Wie intensiv versuchte die Schweizer Diplomatie damals, ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen oder zu retten?
Das hängt von den Persönlichkeiten ab, die in der Politik und in der Diplomatie tätig waren. Wir kennen etwa den Fall des Diplomaten Carl Lutz, der sich sehr aktiv eingesetzt hatte. Andere wiederum haben sich nicht in diesem intensiven Masse bemüht.
Wenn die Diplomaten aktiv wurden, wurden sie von Bern oftmals eher gebremst.
Man muss sehr deutlich differenzieren. Es war abhängig vom Rechtsempfinden der Diplomaten, wie aktiv sie ihre Rolle wahrnehmen wollten. Wenn sie aber aktiv wurden, wurden sie von Bern oftmals eher gebremst. Da lagen aussenpolitische Abwägungen vor. Zumindest bis 1944 war der Bund nicht besonders aktiv bemüht, den Opferschutz wahrzunehmen.
Sie fordern vom Bundesrat eine offizielle Aufarbeitung der Schweizer Opfer von Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Geht es Ihnen auch um Wiedergutmachung?
Es geht mir darum, dass der Bundesrat zur Kenntnis nehmen sollte, was bereits aufgearbeitet worden ist. Die freie Forschung hat durchaus etwas geleistet. Und eine solche Forderung schliesst an diejenige der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach einer Gedenktafel an: Man kann nur befürworten, dass im öffentlichen Raum diesen Opfern des Nationalsozialismus Gerechtigkeit wiederfährt. Es liegt noch einiges vor uns.
Erinnern ist das eine, Wiedergutmachung etwas anderes.
Es gab bereits in den 1950er- und 1960er-Jahren die Möglichkeit für Schweizerinnen und Schweizer, bei der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Wiedergutmachungen für erlittenes Unrecht zu erhalten. Hier geht es um einen moralischen Anspruch.
Das Gespräch führte Simone Hulliger.