Staatssekretär Mario Gattiker ist mit zwei zentralen Botschaften an das Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz – EU nach Brüssel gereist: Erstens sei es der Wille des Parlaments, sich mit dem angepassten Ausländergesetz an die EU-Personfreizügigkeit zu halten. Und zweitens werde auch der Bundesrat mit der Verordnung das Freizügigkeitsabkommen respektieren.
Nachdem sich die EU-Kommission bereits vergangene Woche positiv dazu geäussert hat, tun dies nun auch die Mitgliedstaaten.
Diskriminierung von EU-Bürgern verhindern
Allerdings bleiben Fragen offen, sagt der zuständige Diplomat des EU-Aussendienstes, Claude Maerten. Es seien die gleichen, die Brüssel bereits während des Gesetzgebungsprozesses immer wieder stellte.
Konkret: Wer darf sich in der Schweiz einschreiben, um Zugang zu den Informationen über offene Stellen zu erhalten? Und wie wird sichergestellt, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden? Brüssel werde deshalb die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Schweiz ganz genau beobachten, so Maerten.
Rahmenabkommen als nächster Punkt
Diskussionsbedarf bleibt also bestehen. Trotzdem hofft die EU-Kommission, dass das nächste Jahr ein entscheidendes für die Vertiefung der bilateralen Beziehungen sein wird, wie sie schriftlich mitteilt.
Die EU-Kommission und auch die Mitgliedstaaten wollen schon Anfang nächsten Jahres die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der Schweiz wieder aufnehmen. Auch in dem Punkt wird es also weiterhin Gesprächsstoff geben.