- Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat sich bei der Berechnung der AHV verrechnet. Die AHV steht besser da als gedacht.
- Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund vier Milliarden Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet.
- Das BSV hat die AHV-Finanzperspektiven entsprechend korrigiert.
Bei Kontrollarbeiten habe man festgestellt, dass die AHV-Ausgaben langfristig unplausibel hoch erscheinen, teilte das BSV an einer Medienkonferenz in Bern mit. Der Grund dafür seien zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm. Das Umlagedefizit werde bis 2033 auf rund vier Milliarden Franken ansteigen. Bisher ging man von über sieben Milliarden Franken aus.
Das BSV hat nach eigenen Angaben umgehend zwei alternative Modelle zur Berechnung erstellt und zwei Forschungsinstitute damit beauftragt, bis Ende August je ein unabhängiges Modell zu entwickeln.
Innendepartement ordnet Administrativuntersuchung an
SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat nach der Fehlberechnung die Eröffnung einer Administrativuntersuchung angeordnet. Mit der Durchführung sei die Zürcher Kanzlei Bratschi beauftragt worden, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Ende Jahr vorliegen. Das EDI will gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der Finanzperspektiven sicherzustellen. Genauere Angaben dazu machte das EDI nicht.
Der Bund sieht geringe Auswirkungen auf 13. AHV-Rente
Bruno Parnisari, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), betonte, dass den Stimmbürgern bei der Abstimmung zur 13.-AHV-Rente keine falschen Zahlen präsentiert worden seien. In der Kampagne sei es zudem um die Kosten der 13. AHV-Rente und nicht um die Finanzierung gegangen. Der Finanzbedarf für die 13. AHV-Rente dürfte nach den neuen Berechnungen leicht weniger werden.
Die Kosten der 13. Altersrente liegen nach den neuen Berechnungen 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bundesrat werde demnächst über das weitere Vorgehen zur 13. Altersrente entscheiden und das BSV bereite die entsprechende Botschaft und Vernehmlassung vor.
Nicht das erste Mal, dass der Bund falsch rechnet
Bereits in der Vergangenheit ist es bei Berechnungen des Bundes zu folgenschweren Fehlern gekommen. Zwei Fälle sorgten für besonderes Aufsehen:
- Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform 2008: Der Bund sprach von kurzfristigen Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken für den Bund und von Einbussen von 350 bis 500 Millionen für die Kantone. Drei Jahre nach der Abstimmung korrigierte der Bund: Die Verluste für Kantone, Gemeinden und Bund wurden auf vier bis sechs Milliarden Franken beziffert.
- Eidgenössische Wahlen 2023: Der Bund hatte am Wahlsonntag falsche Parteistärken bei den Nationalratswahlen publiziert. Das wurde bei Qualitätskontrollen festgestellt. Die Korrektur hatte keine Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze und die gewählten Nationalrätinnen und Nationalräte. Doch die FDP war bezüglich der Wähleranteile stärker als die Mitte.
Im Jahr 2017 haben die Kontrolleure der Eidgenössischen Finanzkontrolle 50 Gesetzesvorlagen auf ihre Folgen hin analysiert. Sie kamen zum Schluss, dass in fast jedem dritten Fall gar nicht – oder zu wenig klar – wird, welche Folgen das Gesetz für die Menschen, Firmen, Kantone oder die Natur hat.