Im US-Bundesstaat Arizona hat ein selbstfahrendes Uber-Auto eine Frau überrollt und tödlich verletzt. Sie war offenbar ihr Velo schiebend aus dem Schatten heraus auf einen Fussgängerstreifen getreten. Die Umstände werden noch untersucht. Tests mit selbstfahrenden Bussen und Autos gibt es seit einiger Zeit auch in der Schweiz. Fragen an Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra).
SRF News: Welche Gefahren gehen von den Versuchen mit selbstfahrenden Autos in der Schweiz aus?
Thomas Rohrbach: Bei den in der Schweiz laufenden Versuchen handelt es sich vor allem um sogenannte «Smart Shuttles» von öffentlichen Transportgesellschaften. Die Rahmenbedingungen sind streng: Es ist immer ein Sicherheitsfahrer an Bord. Das Gefährt muss jederzeit und sofort anhalten können, quasi per Notstoppschalter.
Es wird alles Erdenkliche zur Unfallverhütung getan. Die Haftpflicht liegt in dreistelligen Millionenbereich.
Die Fahrzeuge sind auch auf sehr kurze Bremswege geprüft. Es wird also bei den Versuchen in der Schweiz alles Erdenkliche zur Unfallverhütung getan. Die Versuche finden zudem in einem wesentlich geringeren Tempobereich statt als jetzt beim Fall in Arizona.
Wer haftet in der Schweiz, wenn trotzdem jemand angefahren wird?
Die Haftpflichtdeckung ist in der Bewilligung für autonome beziehungsweise automatisierte Fahrzeuge klar geregelt. Es geht um dreistellige Millionenbeträge, deren Deckung der Gesuchsteller bestätigen muss. Der Veranstalter der Versuche muss also für die Schäden geradestehen.
Das Astra bereitet sich auf das autonome Fahren vor. Wie stellt sich der Bund grundsätzlich dazu?
Wir versprechen uns von der Automatisierung und Digitalisierung des Strassenverkehrs sehr viel. Zum einen für die Sicherheit, wenn auf stark befahrenen Strassen Fahrzeuge miteinander kommunizieren und sehr viel schneller auf Umstände reagieren können.
Auch beim Carsharing zur effizienteren Nutzung von Fahrzeugen ist die Digitalisierung eine wichtige Grundvoraussetzung..
Zum anderen geht es um die Nutzung von Strassenflächen, denn automatisierte oder teilautomatisierte Fahrzeuge können wesentlich geringere Abstände fahren. Aber auch beim Carsharing zur effizienteren Nutzung von Fahrzeugen ist die Digitalisierung eine wichtige Grundvoraussetzung. Stichwort: Fahrzeug auf Bestellung. Das ist aber wirklich Zukunftsmusik. 30 bis 40 Jahre dürfte es noch dauern, vielleicht aber auch nur 25.
Was muss erfüllt sein, damit auch in der Schweiz der Fortschritt kommen kann?
Die technischen Systeme in den Fahrzeugen sind heute noch nicht so weit, dass man automatisierte Fahrzeuge zulassen kann. Voraussetzung ist auch der 5G-Standard der Mobilfunknetze, um die grossen Datenmengen überall in alle Fahrzeuge übertragen zu können. Dazu kommen die rechtlichen Fragen beziehungsweise die Akzeptanz in der Gesellschaft. Das Astra bereitet zurzeit eine Gesetzesbotschaft vor, damit das Parlament voraussichtlich im kommenden Jahr erstmals darüber beraten kann.
Das Gespräch führte Ivana Pribakovic.