Für Ungeimpfte sind die Bewegungsmöglichkeiten aktuell sehr klein. Sie müssen draussen bleiben bei Sport, Restaurants und Kulturveranstaltungen, weil ihnen mit den geltenden 2G-Regeln das Zertifikat fehlt. Es sei denn, sie sind genesen nach einer durchgemachten Covid-19-Erkrankung. Sich schnellstmöglich zu infizieren, um zum Zertifikat zu kommen, ist darum für manche eine Option.
Edgar, 21 Jahre alt, studiert Medizin und hat im September beschlossen, sich mithilfe eines positiv getesteten Bekannten mit Covid-19 zu infizieren. «Ich bat diese Person, in ein Glas zu spucken. Ich fügte etwas Wasser zum Verdünnen hinzu und trank das Glas aus, wobei ich aus tiefstem Herzen hoffte, dass ich Covid bekommen würde. Fünf Tage später war ich positiv.»
Austausch in sozialen Medien
Das Ziel von Edgar war, nach einem positiven PCR-Test ein Covid-Zertifikat für Genesene zu erhalten. Für ihn entscheidend war, dass das Zertifikat an den meisten öffentlichen Orten wie etwa zum Besuch einer Party obligatorisch ist. «Diese kostenpflichtigen Tests zu 40 Franken pro Woche zu bezahlen war für mich nicht möglich.»
In den sozialen Medien gibt es viele Personen, die sich wie Medizinstudent Edgar freiwillig infizieren wollen. Und detailliert beschreiben, wie einfach das geht: «Fünf Drehungen eines Wattestäbchens in der Nase des Kranken, dann direkt fünf weitere in deinen Nasenlöchern und die Sache ist in eineinhalb Tagen erledigt. Wir sind Dutzende, die das in den letzten drei Wochen so gemacht haben.» In den sozialen Netzwerken wird aufgerufen, über Privatnachrichten einen Kontakt herzustellen.
Gesundheitliches Risiko und mögliche Straftat
Für den Infektiologen Jan Fehr vom Universitätsspital Zürich ist klar: Die freiwilligen Ansteckungen bergen ein gesundheitliches Risiko, sagt er auf Anfrage von SRF News: «Aus medizinischer Sicht ist das problematisch. Wir wissen ja nicht, wie ein Krankheitsverlauf sein wird, ob die Leute einen schweren Verlauf haben werden. Auch junge Leute können einen schweren Verlauf haben. Zum anderen ist auch an Long Covid zu denken.»
Zudem kann die absichtliche Ansteckung mit dem Coronavirus verschiedene Straftatbestände erfüllen. Eine Straftat, die dabei in Betracht fällt, wäre die Übertragung der Krankheit unter Menschen, erklärt Yvan Jeanneret, Professor für Strafrecht an der Universität Genf. Diese Straftat kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. «Es geht um den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Es handelt sich um ein kollektives Rechtsinteresse, über das man nicht individuell verfügen kann», begründet er die mögliche Strafe. Allerdings ist dafür nach dem Wortlaut des Gesetzes eine «gemeine Gesinnung» nötig, deren Vorhandensein im Einzelfall geklärt werden müsste.