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Session 100 Franken Busse für weggeworfene Zigarette

Wer Essensreste oder Zigaretten achtlos wegwirft, soll künftig eine Busse von mindestens 100 Franken bezahlen. Die Umweltkommission des Nationalrates hat dazu eine Gesetzesvorlage vorbereitet. - Wo Litteringbussen bereits vorgesehen sind, werden sie jedoch nur selten ausgesprochen.

Abfall auf einer Wiese
Legende: Könnte künftig zwischen 100 und 300 Franken Busse kosten: Abfall auf einer Parkwiese. Keystone

In einigen Kantonen wird das achtlose Wegwerfen von Abfall, das Littering, bereits heute bestraft: Mit Ordnungsbussen zwischen 40 und 300 Franken. Nun soll das Abfall-Wegwerfen auch auf nationaler Ebene unter Strafe gestellt werden. Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) schickte die Änderung des Umweltschutzgesetzes in die Vernehmlassung.

Die Einführung einer schweizweiten Ordnungsbusse für Littering geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des Freiburger FDP-Nationalrats Jacques Bourgeois.

Die Busse für die Verschmutzung des öffentlichen Raumes solle «spürbar» sein und deshalb nicht unter 100 Franken liegen, schreibt die Urek in ihrem Bericht. Die obere Grenze liege bei 300 Franken. Die konkrete Höhe der Busse werde der Bundesrat in der Ordnungsbussen-Verordnung bestimmen. Jugendliche unter 15 Jahren können gemäss dem Jugendstrafgesetz nicht gebüsst werden.

Audio
Braucht es eine nationale Regelung gegen Littering?
aus SRF 4 News aktuell vom 10.03.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 55 Sekunden.

Verschmutzung auf «bedenklichem Niveau»

Gebüsst würden Personen, die Abfall auf öffentlich zugänglichen Gebieten wie Strassen, Parkanlagen und Plätzen liegenlassen. Die Bussen sollen ähnlich wie im Strassenverkehr direkt erteilt werden. Dies setze voraus, «dass der Täter von einem ermächtigten Polizeiorgan auf frischer Tat erwischt wird», hält die UREK fest.

Denkbar sei aber auch, dass jemand eine Verpackung oder Ähnliches über einen Zaun auf ein fremdes Grundstück werfe. Werde er dabei von der Polizei beobachtet und angehalten, soll in Zukunft ebenfalls eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. Zudem könne Littering auf einem Privatgrundstück vom Eigentümer zur Anzeige gebracht werden.

Der Vollzug führt zu einem Mehraufwand für die Polizeibehörden. Nach Ansicht der UREK verlangt das Problem aber nach einer Lösung: Die Verschmutzung des öffentlichen Raumes habe ein «bedenkliches Niveau erreicht» und werde von der Bevölkerung als «stark störend empfunden».

Damit das Littering strafrechtlich bekämpft werden kann, ist eine Änderung des Umweltschutzgesetzes nötig. Die Ordnungsbusse selber soll vom Parlament im Rahmen der Revision des Ordnungsbussengesetzes behandelt werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 8. Juni 2015.

In der Praxis nur wenige Bussen

Dass künftig tatsächlich jede weggeworfene Zigarettte eine empfindliche Busse nach sich zieht, scheint jedoch in jedem Fall wenig wahrscheinlich. Darauf deutet zumindest die Praxis in Kantonen und Gemeinden hin, deren Verordnungen bereits heute Ordnungsbussen für Littering vorsehen.

Im Kanton Bern beispielsweise stellte die Polizei 2014 gerade einmal 51 Bussen aus. Zuzüglich der von Abfallsündern bar bezahlten und deshalb nicht erfassten Bussen. Und auch bei den Stadtpolizeien in Zürich und Olten heisst es auf Anfrage, Litteringbussen würden lediglich vereinzelt ausgesprochen.

Littering sei zwar lästig, sagt der Oltener Polizeikommandant Daniel Bürki. Erste Priorität geniesse das Thema in der täglichen Arbeit seiner Mitarbeiter derzeit jedoch nicht. Zumal kaum jemand Müll auf den Boden schmeisse, wenn ein uniformierter Polizist in der Nähe sei. Insofern sei der wirksamste Effekt gesetzlich vorgesehener Ordnungsbussen wohl ein präventiver.

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