Der provisorische Zulassungsstopp für Ärzte wird dauerhaft ins Gesetz geschrieben. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für die Einschränkung ausgesprochen.
Die Kantone können damit künftig die Zulassung von Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, benötigen keinen Bedürfnisnachweis.
Das entspricht dem derzeit geltenden Recht. Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten führte.
Bundesrat schlägt Ausweitung auf Apotheken vor
Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016 aus.
Als Anschlusslösung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer – neben Ärzten beispielsweise auch Apotheker oder Chiropraktiker – bei einer Überversorgung einschränken können. Bei Unterversorgung sollten die Kantone ebenfalls einschreiten können.