Der Wolf wird nicht zum Abschuss freigegeben. Der Ständerat hat eine Motion des ehemaligen Walliser CVP-Ständerats René Imoberdorf abgelehnt. Diese forderte, den Wolf, der heute unter Artenschutz steht, als ganzjährig jagdbare Tierart einzustufen. Ja sagten 17 Kantonsvertreter, 26 waren dagegen.
Das Anliegen ging der kleinen Kammer zu weit und ist damit vom Tisch. Eine gleichlautende Standesinitiative des Kantons Wallis wurde auf Empfehlung der vorberatenden Kommission des Ständerats stillschweigend ebenfalls abgelehnt. Bei einem Ja zur Motion hätte der Bundesrat das Jagdgesetz ändern und – was die Gegner besonders kritisierten – die Artenschutzkonvention kündigen müssen.
Diese Konvention zu kündigen, sei etwas Schwerwiegendes, sagte Robert Cramer (Grüne/GE). Die Forderung der Motion bezeichnete er als «unverhältnismässig». Jedes Jahr würden rund 200 Schafe von Wölfen gerissen. Gleichzeitig würden Tausende von Schafen sterben, weil sie verunfallten oder erkrankten. Jene, die vorgäben, sich für die Schafe einzusetzen, sollten anderswo ansetzen.
Die Jagd würde zudem Artikel 78 der Bundesverfassung widersprechen, der den Bund dazu verpflichtet, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu schützen.
Wolf vor Haustür anders als auf Poster
Die Bedenken der Bergkantone seien ernst zu nehmen, hatten die Befürworter dagegen eingeworfen. Der bereits beschlossene Herdenschutz und einzelne Abschüsse reichten nicht aus, um den Verlust von Nutztieren einzudämmen.
«Mit dem Raubtier können alle gut leben, solange es ihnen nur auf dem Poster an der Wand begegnet», stellte Beat Rieder (CVP/VS), der die Motion von Imoberdorf übernommen hatte, fest. Anders sei es, den Wolf vor der Haustüre zu haben. Die Bergbauern seien nicht mehr bereit, unter diesen Bedingungen zu arbeiten.
Kommissionsmehrheit nicht unterstützt
Die Mehrheit in der vorberatenden Kommission vertrat die Meinung, dass der Zuwachs an Wölfen gebremst werden müsse, und unterstützte die Motion. Sie wurde nun vom Plenum überstimmt. Die Walliser Initiative, die dasselbe fordert, hatte aber auch sie bereits im Vorfeld abgelehnt.
Der Wolfsschutz ist erst vor kurzem gelockert worden, wie Umweltministerin Doris Leuthard im Rat betonte. Die Jagdverordnung sei in den vergangenen vier Jahren zweimal angepasst worden, und gemeinsam mit den Kantonen habe man ein Wolfskonzept erarbeitet.
Zusammenleben vernünftig regeln
Seit letztem Sommer dürfen demnach Jungwölfe eines Rudels unter gewissen Bedingungen abgeschossen werden. Zudem sind die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen worden.
Tiere fressen Tiere. Wenn Sie die Natur abschaffen, können Sie das vielleicht verhindern.
«Tiere fressen Tiere», gab Leuthard zu bedenken. «Wenn Sie die Natur abschaffen, können Sie das vielleicht verhindern.» Egal ob Kormoran, Luchs, Biber oder Wolf: Es gehe darum, das Zusammenleben vernünftig zu regeln.