Die Ausnahme bestätigt die Regel. Unter diesem Leitmotiv war die kleine Kammer bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative zu grossen Zugeständnissen an die Berg- und Tourismusregionen bereit. Linke und Grüne kritisierten vergeblich, der Gesetzesentwurf entspreche nicht mehr dem Volkswillen. Die Initianten der Organisation Helvetia Nostra von Franz Weber drohen seit längerem mit dem Referendum. Dieses dürfte mit den Enscheiden der kleinen Kammer näher rücken.
Noch mehr Spielraum bei den Umnutzungen
In der Detailberatung liess die bürgerliche Mehrheit den Worten Taten folgen und schränkte das Bauverbot weiter ein, das bei Orten mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen greifen sollte. So dürfen nach dem Willen des Ständerats nicht nur geschützte Bauten weiterhin in Zweitwohnungen umgewandelt werden, sondern zusätzlich auch jene, die als «erhaltenswert» gelten. Welche Bauten erhaltenswert sind, überlässt die kleine Kammer den Baubehörden der Gemeinden.
Damit werde der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn jeder Hausbesitzer halte seine Immobilie für erhaltenswert, warnte Verena Diener (GLP/ZH).
Wer regelmässig vermietet, kann bauen
Ebenso dürfen touristisch bewirtschaftete Wohnungen trotz Zweitwohnungsverbot weiterhin gebaut werden, wenn sie auf einer kommerziellen Plattform regelmässig zu kurzzeitigen Vermietung ausgeschrieben wird. Robert Cramer (Grüne/GE) wollte diese Praxis gar nicht erst zulassen und beklagte, dass die ganze Vorlage bereits ein «Emmentaler» sei.
Doch der Ständerat setzte noch einen drauf und liess nun solcherart genutzte Wohnungen entgegen dem Entwurf auch innerhalb und nicht nur ausserhalb touristischer Zentren zu. Der Entscheid fiel mit 22 zu 17 Stimmen. «Ohne Einschränkungen lassen Sie vieles offen» hatte Bundesrätin Doris Leuthard gewarnt.
Hotels dürfen Zweitwohnungen schaffen
Auch der Hotellerie kam der Ständerat weit entgegen. Zunächst stimmte er dem Antrag des Bundesrats zu, dass Hotelbetriebe neue Zweitwohnungen bauen und auch verkaufen dürfen, falls sie ihr Überleben nachweislich nur mit diesen Einnahmen sichern können. Die Fläche der Wohnungen soll auf 20 Prozent der gesamten Hotelfläche beschränkt werden.
Nach dem Willen des Ständerats sollen Hotels aber zusätzlich auch Zweitwohnungen zur Vermietung bauen dürfen. Deren Fläche kann bis zu 33 Prozent der Hotelfläche betragen. Die Bestimmung wurde jedoch auch von Linken und Grünen mitgetragen. Damit würden die Hotellerie gestärkt und das Überleben von Betrieben gesichert. Entgegen dem Bundesrat sagte der Ständerat aber Nein zu einer vollständigen Umnutzung nicht überlebensfähiger Hotels in Zweitwohnungen.
Neue Zweitwohnungen sollen zudem in beschränktem Umfang trotzdem möglich bleiben, wenn die Wohnungen Teil eines Feriendorfes oder eines Resorts werden.
Leuthard warnt vor Verwässerung
Bundesrätin Doris Leuthard warb für eine massvolle Umsetzung im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage und zugunsten der Direktbetroffenen: «Wir nutzen den Spielraum aus, gerade weil den Ausschlag zum Ja die Zentren und Agglomerationen gegeben haben und nicht die hauptbetroffenen Berggebiete.»
Leuthard warnte entsprechend, die Vorlage zu verwässern. Werde der Entwurf zu sehr in die eine oder andere Richtung verändert, drohe er in der Referendumsabstimmung zu scheitern. Das könne nicht im Interesse der betroffenen Regionen sein.
Kritik an «Ausnahme-Gesetzgebung»
Der Genfer Grüne Robert Cramer brachte die Kritik der Gegner auf den Punkt: «Es gibt einen Verfassungsartikel und 28 Gesetzesartikel, um diesen zu umgehen.»
«Eigentlich ist das eine Ausname-Gesetzgebung», kritisierte auch Diener. Der Bundesrat habe aber einen gangbaren Weg zwischen dem Verfassungsauftrag und den Anliegen der betroffenen Regionen gefunden. Der Spielraum sei damit ausgeschöpft, weitergehende Ausnahmen seien inakzeptabel.
Imoberdorf: «Wertungsentscheid» nötig
Es gelte, die Gleichrangigkeit der verschiedenen Verfassungsbestimmungen zu beachten, sagte René Imoberdorf (CSP/VS). Die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit und andere Verfassungsrechte stünden auf der gleichen Stufe wie das Zweitwohnungsverbot. Der Gesetzgeber müsse jetzt einen «Wertungsentscheid» vornehmen.
Didier Berberat (SP/NE) erwiderte, dass das Zweitwohnungs-Verbot als spezielle Vorschrift den allgemeinen Verfassungsrechten vorgehe. «Das kann man bedauern, aber die Sache ist eigentlich klar.» Berberat zeigte sich auch unzufrieden damit, dass man sich bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative einen weiten Spielraum herausnehmen wolle, während andere Initiativen äusserst strikt umgesetzt würden.
Volk wollte nicht den Tod der Regionen
Die Bevölkerung habe verhindern wollen, dass gewisse Regionen völlig zugebaut würden, sagte Raphaël Comte (FDP/NE). «Sie wollte nicht den Tod dieser Regionen.»
Der Titel der Initiative heisse «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen», erinnerte Markus Stadler (GLP/UR) mit Bezug auf die drohende Abwanderung. Die politische Stossrichtung habe sich somit einzig auf die «Kategorie der Übertreibungen» bezogen, was bei der Gesetzgebung wichtig sei.