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Session Folgeschäden bei Schönheitsoperationen sind gedeckt

Wer nach einer selbst bezahlten Schönheitsoperation Komplikationen erleidet, ist auch künftig von der obligatorischen Krankenkasse gedeckt. Der Ständerat ist im Gegensatz zur grossen Kammer strikt dagegen, ein «Verschuldensprinzip» einzuführen: «Es wird behandelt, was behandelt werden muss.»

Nasenoperation.
Legende: Schönheitsoperationen sind im Trend und werden selbst bezahlt. Bei Folgeschäden spielt die Solidarität. Reuters

Die Motion von Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) forderte, dass die Folgekosten bei Behandlungsfehlern, Komplikationen und Unverträglichkeiten nach Schönheitsoperationen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden.

Im Visier hatte sie die steigende Zahl von rein kosmetischen Eingriffen, die ohnehin von den Krankenkassen nicht bezahlt werden und allenfallls durch Zusatzversicherungen abgedeckt sind .

Laut Bundesrat belaufen sich die Kosten für Nachbehandlungen in diesem Bereich auf unter zwei Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat hatte die Motion mit 126 zu 53 Stimmen gutgeheissen. Mit dem Nein der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch.

Egerszegi-Obrist: «Es wird behandelt, was behandelt werden muss»

Die Idee sei «auf den ersten Blick interessant», doch seien die Konsequenzen einer solchen Regelung viel zu weitreichend, stellte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi-Obrist in der kleinen Kammer fest: «Es wäre in der Tat eine Abkehr von den Prinzipien unserer Gesetzgebung bei Krankheit.» Diesen Paradigmenwechsel lehne die Kommission klar ab: «Es wird behandelt, was behandelt werden muss».

Egerszegi-Obrist erinnerte an die ausserordentlich komplexe und von vielen Faktoren abhängige menschliche Gesundheit. So wäre es nach ihren Worten unter anderem sehr schwierig zu belegen, dass eine nötige Behandlung tatsächlich nur als Folge eines kosmetischen Eingriffs durchgeführt werden muss.

Denn eine Komplikation, Schäden oder Beeinträchtigungen könnten durchaus andere Ursachen haben, etwa Kreislaufprobleme, Diabetes oder allergische Reaktionen. Egerszegi-Obrist machte zugleich deutlich: Ein Pfusch gehe nicht auf Kosten des KVG, sondern müsse vom veranwortlichen Schönheitschirurgen zu seinen eigenen Lasten «repariert» werden.

Veto gegen Verschuldensprinzip im KVG

Mit der Unterscheidung zwischen guten und schlechten Entscheidungen seinen Körper betreffend würde das Verschuldensprinzip eingeführt, unterstrich auch Urs Schwaller. Damit bestehe letztlich das Risiko, von der Grundversicherung nicht mehr abgedeckt zu sein. Dieses Einfallstor dürfe nicht geöffnet werden.

«Denken Sie an den Wintersport mit seinen Milliardenschäden!», ergänzte Felix Gutzwiller im Zusammenhang mit anderen schädlichen Verhaltensweisen wie Rauchen, fettes Essen oder Bewegungsmangel. Auch er betonte die schwierigen Abgrenzungsprobleme in der Praxis: So gebe es beispielsweise Brustoperationen aus psychischen Gründen, etwa Verkleinerungen. Eine Klärung, ob dies letztendlich kosmetisch oder krankheitsbedingt erfolgt sei, sei nicht möglich.

Es gehe hier um ein fundamentales Prinzip der Krankenversicherung, sagte Gesundheitsminister Alain Berset: «Wer die nächsten Schritte nicht machen will, darf jetzt nicht den ersten machen.»

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