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Hochzeitskleider bei einer Heiratsausstellung in Zürich.
Legende: Zwei Heiratswillige – das soll künftig ausreichen, um den Bund fürs Leben zu schliessen. Keystone

Session Trauzeugenpflicht – ein Auslaufmodell?

In der Schweiz herrschen viele «Obligatorien». Ein eher harmloses ist das Trauzeugenobligatorium. Der Ständerat hat sich heute gegen dessen Abschaffung ausgesprochen. Der oberste Standesbeamte der Schweiz ist anderer Meinung.

Trauzeugen interpretieren ihren Job unterschiedlich. Manche beschränken ihr Wirken auf eine Unterschrift. Andere entdecken ungeahnte Talente und werden für einen laaaangen Hochzeitsabend zum Alleinunterhalter. Gemeinsam ist allen: ihre Anwesenheit beim Ja-Wort ist Pflicht. Denn in der Schweiz herrscht ein strenges «Trauzeugenobligatorium».

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Dieses sei aus der Zeit gefallen, finden viele Politiker. Der Nationalrat war dafür, die Tradition bloss auf freiwilliger Basis weiterleben zu lassen. Heute nun nahm sich der Ständerat des Vorstosses von Andrea Caroni (FDP/AR) an. Die Rechtskommission der kleinen Kammer sah «keine stichhaltigen Argumente» für die Trauzeugenpflicht. Doch die Ratsmehrheit lehnte das Anliegen ab.

Brautführer, Tafelmajor, Organisator

Roland Peterhans, Leiter des Stadtzürcher Zivilstandsamts und Präsident des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen, ist ein Mann aus der Praxis. Er weiss, abseits von Gesetzesparagraphen, um die emotionale Bedeutung der Trauzeugen für das Brautpaar.

«Sie bezeugen nicht nur die Trauung: In der Kirche sind sie Brautführer, dann Tafelmajor oder überhaupt Organisator der ganzen Hochzeit.» Ein, je nach Interpretation, also zentrales Amt einer Trauung. Einen entsprechend hohen Stellenwert hätten die Trauzeugen auch heute noch, sagt Peterhans.

Nichtsdestotrotz: Es gibt auch Heiratswillige, die sich – aus unterschiedlichen Gründen – ohne Trauzeugen das Ja-Wort geben möchten: «Es gibt immer wieder Brautleute, die ihre Heirat geheim halten und dann als Überraschung darbringen wollen», schildert Peterhans.

Die Polizei: Dein Freund und Trauzeuge

Dies kann skurrile Folgen haben, so Peterhans: Das Paar greift sich, «irgendjemanden, der gerade im Stadthaus unterwegs ist», um die Rolle des Trauzeugen zu übernehmen.» Notfallmässig sei auch schon die Stadtpolizei angerückt, um die Eheschliessung zu bezeugen. «Das war eine sehr schöne und amüsante Geschichte», erinnert sich der Zürcher Standesbeamte.

Es finde sich, schliesst Peterhans, immer eine Lösung. Auch wenn dem so ist: Nicht alle Brautpaare dürften am Tag der Eheschliessung Lust auf Improvisation und Feuerwehrübungen haben; oder generell wenig für die Tradition an sich übrig haben.

Rechtlich gesehen braucht es Trauzeugen nicht.

Rein symbolisch sei die Anwesenheit der Trauzeugen aber nicht, so der oberste Standesbeamte. Sie haben durchaus formelle Funktionen: «Die Trauung kommt mit dem Ja-Wort zustande und nicht mit der Unterschrift», erklärt Peterhans. Und als Unterstützung des Standesbeamten könnten die Trauzeugen bestätigen, dass die entscheidenden Worte auch gesprochen wurden. Dies auch für den Fall, dass die vermeintlichen Eheleute eines Tages in Abrede stellten, sie hätten je «Ja» gesagt.

Allerdings, so Peterhans, komme das schlichtweg nicht vor. So bleibt die Bedeutung von Trauzeugen viel mehr emotionaler als formaljuristischer Natur. Deswegen hätte auch Peterhans nichts dagegen, wenn das Parlament das Obligatorium zu Fall bringt: «Ich bin sogar dafür: Trauzeugen haben eine wunderschöne zeremonielle Funktion. Aber rechtlich braucht es sie einfach nicht.»

Jeder, wie er will

Eine zweite Institution des Heiratswesens hat das Parlament heute gefällt: Die zehntägige Wartefrist. Sie soll Heiratswilligen die Zeit geben, ihren Entscheid noch einmal reifen zu lassen. Und auch hier ist Peterhans kein kompromissloser Traditionalist: «Die Frist ist meines Erachtens unnötig. Die Leute sind mündig und wissen, was sie tun.» Zudem könnten gleichgeschlechtliche Paare seit 2007 ihre Partnerschaft eintragen lassen – hier sei eine Wartefrist nie ein Thema gewesen.

Schliesslich plädiert Peterhans für ein Heiratswesen, das den verschiedenen Formen des modernen Zusammenlebens Rechnung trägt: «alte Zöpfe» müssen nicht ab, aber dürfen, wenn man sie denn für eben solche hält: «Egal ob Zeremonie oder Verwaltungsakt: Die Heirat soll in jeder Form möglich sein. In der heutigen Zeit müssen wir auf die Bedürfnisse von Braut und Bräutigam oder eingetragenen Partnern eingehen.» Wer bloss einen Vertrag unterschreiben wolle, so Peterhans, dem solle kein Zeremoniell aufgenötigt werden.

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