Das Wichtigste in Kürze:
- Mit älteren Kreditkarten von Viseca sind Zahlungen möglich, auch wenn die Karte gesperrt ist.
- Man kann weiterhin kontaktlos Kleinbeträge bis 40 Franken bezahlen. Und zwar, wenn es sich um sogenannte Offline-Transaktionen handelt.
- Nach Angaben von Viseca geht dies maximal bis zu einem niedrigen dreistelligen Betrag.
- Mit Kreditkarten, die seit Juni 2018 herausgegeben wurden, sind solche Zahlungen nicht mehr möglich.
Sie konnte es kaum glauben. Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat vor Monaten ihre Kreditkarte verloren und diese gesperrt. Kürzlich wurde diese Karte aber von einem Unbekannten missbraucht, obwohl sie gesperrt war.
Auf der Viseca-Monatsrechnung vom März erscheint die alte Karte plötzlich wieder als «Gesperrte Karte» – samt einem Dutzend Transaktionen im Gesamtbetrag von knapp 300 Franken. Die Viseca-Kundin ist irritiert: «Eine gesperrte Kreditkarte sollte man doch nicht mehr verwenden können.»
«Das ist Vertrauensmissbrauch»
Zu ihrer Überraschung sagt ihr der Kundendienst der Kreditkarten-Herausgeberin, dass auch mit der gesperrten Karte kontaktloses Bezahlen möglich sei. Die Kundin ist erschüttert: «Für mich ist das ein riesen Vertrauensmissbrauch.»
Viseca bestätigt gegenüber «Espresso»: «Mit einer gestohlenen und gesperrten Karte, die vor dem Juni 2018 herausgegeben wurde, können Beträge bis zu 40 Franken kontaktlos ohne PIN-Eingabe bezahlt werden, sofern es sich um eine sogenannte Offline-Transaktion handelt.» Offline-Transaktion bedeutet, dass die Karte aufgrund der Einstellungen des Karten-Chips und des Terminals nicht in Echtzeit mit dem System verbunden wird, welches Transaktionen autorisiert. «Bei gesperrten Karten ist dies maximal bis zu einem tiefen dreistelligen Betrag möglich.»
Schadenersatz: Viseca besteht auf AGB
Alle Karten, die seit Juni 2018 herausgegeben wurden, seien «online» konfiguriert. «Womit jeder Betrag (auch unter 40 Franken) in Echtzeit geprüft wird», schreibt Viseca weiter.
Das Risiko für den einzelnen Kunden ist jedoch begrenzt. Zum einen handelt es sich um Kleinstbeträge, zum anderen muss der Missbrauch an einem «Offline»-Terminal passieren, sonst fliegt er sofort auf. Laut Viseca könne ein Laie solche Terminals nicht ohne Weiteres erkennen.
Die Kartenherausgeberin betont: Wenn ein betroffener Kunde seine Sorgfaltspflichten eingehalten habe, übernehme Viseca den Schaden. Zu diesen Pflichten gehört, Unregelmässigkeiten auf der Monatsrechnung unverzüglich telefonisch zu melden. Zusätzlich muss laut AGB innert 30 Tagen eine schriftliche Beanstandung mit Belegen eingereicht werden. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
An dieser Regelung hält Viseca auch fest, wenn eine gesperrte Karte kontaktlos missbraucht wurde. Dabei kann ein Kunde ja nichts dafür, dass seine Karte trotz Sperrung weiterverwendet werden kann.