- 4.8 Prozent der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule werden mit sonderpädagogischen Massnahmen unterstützt.
- Das zeigt eine neue Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
- Demnach erhielten im Schuljahr 2018/2019 über 40'000 Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form sonderpädagogische Unterstützung. Knaben fast doppelt so häufig wie Mädchen.
Überfordert mit dem Schulstoff oder den Schulkollegen, eine Lernschwäche oder verhaltensauffällig: Laut BFS-Erhebung besuchten im Schuljahr 2018/19 insgesamt 1.4 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Sonderklasse und 1.8 Prozent eine Sonderschule. 2.4 Prozent wurden in einer Regelklasse besonders gefördert.
Knapp 42'000 der 950'000 Schülerinnen und Schüler bedurften damit einer sonderpädagogischen Massnahme, wie das Bundesamt für Statistik am Montag mitteilte. Mit 6.1 Prozent wurden Knaben häufiger unterstützt, als Mädchen (3.3 Prozent). Auch ausländische Lernende erhielten mit 6.4 Prozent öfter Sonderförderung als Einheimische (4.1 Prozent).
Teilweise Lehrplananpassungen notwendig
Nahezu 36'000 oder 4.6 Prozent der Auszubildenden waren nicht in der Lage, die Minimalziele des Lehrplans zu erfüllen, geht aus der Erhebung des Bundesamtes für Statistik hervor.
Eine pädagogische Sondermassnahme ist nicht unbedingt mit einer Anpassung des Lehrplans verbunden. Für 2.5 Prozent der Schülerinnen und Schüler oder 20'000 Kinder war jedoch beides nötig. Das war bei praktisch doppelt so vielen Knaben wie bei Mädchen angezeigt (3.3 Prozent gegen 1.7).
Grosse Unterschiede in Kantonen
Laut dem Bericht variierte der Prozentsatz der unterstützten Kinder aber nicht nur zwischen den Geschlechtern, sondern auch zwischen den Kantonen: Während im Kanton Schaffhausen nur rund 0.4 Prozent der Kinder in den Regelklassen sonderpädagogische Unterstützung erhielten, waren es zum Beispiel im Kanton St. Gallen 15 Mal mehr.
Beim Vergleich zwischen den Kantonen sei jedoch zu beachten, dass die kantonalen Schulsysteme untereinander stark variieren, schreibt das BFS. Nicht alle Kantone hätten Strukturen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, weshalb es Konkordate zwischen den Kantonen gebe.