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Überwachungsflut durch Sozialversicherungs-Detektive?
Aus Tagesschau vom 13.10.2018.
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Sozialdetektive im Einsatz Der Bund rechnet nicht mit einer Zunahme von Überwachungen

Mit dem Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten sollen Observationen für alle Sozialversicherungen legal werden.

  • Am 25. November wird darüber abgestimmt, ob Detektive für die Aufdeckung von Missbräuchen bei Sozialversicherungen eingesetzt werden dürfen.
  • Im Fokus steht das Ausspähen von potenziellen Missbräuchen bei der Invaliden- und der Unfallversicherung.
  • Das neue Gesetz könnte jedoch von allen Sozialversicherungen des Bundes angewendet werden.

Mit dem neuen Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten sollen neu für alle Sozialversicherungen Observationen legal werden und nicht mehr nur die Überwachungen von mutmasslichen Betrügern in der Invalidenversicherung (IV).

Einsetzen könnte dies insbesondere die Krankentaggeld-Versicherung, die obligatorische Krankenkasse und die Ergänzungsleistungen (EL), erklärt Dimitri Rougy, Co-Kampagnenleiter des Referendumskomitees: «Das ist eine massive Ausweitung des Gesetzes»,

Einzig Sozialhilfebezüger würden nicht unter die Ausweitung des Gesetzes fallen. Denn die Sozialhilfe fällt in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden.

Neu im Gesetz eingeschlossen

Neben der IV und der Unfallversicherung wären neu im Gesetz eingeschlossen:

• die obligatorische Krankenversicherung (KVG)

• die Ergänzungsleistungen (EL)

• die AHV

• der Erwerbsersatz für Dienstleistende (EO)

• die Mutterschaftsentschädigung (MSE)

• die Familienzulagen

• und die Arbeitslosenversicherung (ALV)

Keine Zunahme von Überwachungen

Im Fall einer Annahme des neuen Gesetzes rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nicht mit einer Zunahme von Überwachungen. «Nach heutiger Annahme sind es nur sehr wenige Sozialversicherungen, die in begründeten Fällen zu Observationen greifen würden. Auch mengenmässig dürfte das nicht eine massive Zunahme von Observationen zur Folge haben», sagt BSV-Sprecher Harald Sohns.

Auf der Seite des Referendumskomitees ist man skeptisch, was die Zunahme der Überwachungen betrifft. «Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, wird die auch angewendet werden», meint Dimitri Rougy.

Marc Hürzeler relativiert, denn für den Professor für Sozialversicherungen an der Universität Luzern, würden Observationen Einzelfälle im Bereich der Krankenkassen bleiben. Solche Massnahmen müssen letztendlich in einem guten Kosten- und Nutzenverhältnis stehen, denn solche Überwachungen kosten Geld.

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