- Die Schweizer Landesregierung spricht sich für ein Gesetz aus, das verdeckte Beobachtungen durch die Sozialversicherung ermöglicht.
- Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 25. November darüber.
- Aus Sicht des Bundesrats geht das Gesetz nicht zu weit.
Innenminister Alain Berset hat vor den Medien die Argumente des Bundesrates für die geplante Regelung dargelegt. Die Sozialversicherungen ermöglichten den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit, schreibt das Innendepartement in einer Mitteilung.
Es sei ihre Pflicht, genau abzuklären, wer Anspruch auf eine Leistung habe, beispielsweise eine Rente der Invaliden- oder der Unfallversicherung. Bei solchen Abklärungen brauche es in Ausnahmefällen auch eine verdeckte Beobachtung.
Enge Grenzen gesetzt
Der Bundesrat räumt ein, dass das ein starker Eingriff in die Privatsphäre sei. Umso wichtiger sei es, dass es keine unnötigen, willkürlichen oder unverhältnismässigen Observationen gebe, hält er fest. Mit dem Gesetz würden jedoch enge Grenzen gesetzt.
So seien Observationen nur erlaubt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen gebe. Sie kämen nur als letztes Mittel in Frage. Auch dürften sie nicht im Innern eines Wohnhauses stattfinden. Orte wie das Treppenhaus oder das Schlafzimmer gehörten zur Privatsphäre, die gemäss Bundesgericht vor der Beobachtung geschützt sind.
Die beobachtete Person muss sich laut Gesetz an einem Ort befinden, der allgemein zugänglich oder von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist. Als Beispiel nennt das Innendepartement den Balkon.
Europäischer Gerichtshof schaltete sich ein
Observationen fanden bereits früher statt. Vor zwei Jahren kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zum Schluss, dass für sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Daraufhin mussten die Observationen eingestellt werden.