Die Abstimmung über die Sozialdetektive ist am 25. November. Allerdings könnte es sein, dass der Urnengang verschoben wird. Die Gegner des Gesetzes sagen, es habe Fehler im Abstimmungsbüchlein. Sie wollen verhindern, dass dieses aus ihrer Sicht fehlerhafte Büchlein in die Haushalte verteilt wird. Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt zu den hohen Hürden des Bundesgerichts für Beschwerden bei mutmasslichen Falschinformationen.
SRF News: Was passt denn den Gegnern nicht?
Es sind zwei Punkte im Abstimmungsbüchlein, die sie als irreführend bezeichnen. Der Bundesrat schreibe fälschlicherweise, das Innere einer Wohnung oder eines Wohnhauses dürfe nicht überwacht werden. Ebenso stimme die Aussage der Landesregierung nicht, dass Bild- und Tonaufnahmen mit Drohnen, Richtmikrophonen und Wanzen nicht erlaubt seien.
Kann man gegen das Abstimmungsbüchlein überhaupt Beschwerde einreichen?
Lange Zeit verneinte das Bundesgericht diese Möglichkeit. Bundesrätliche Erläuterungen könnten grundsätzlich nicht angefochten werden. Doch vor sieben Jahren – bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II – relativierte das Bundesgericht: Wesentlich sei, ob die Stimmberechtigten objektiv in der Lage seien, sich eine Meinung über den Abstimmungsgegenstand zu bilden. Hier müssten die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats miteinbezogen werden.
Im Fall der Unternehmenssteuerreform II wies das Bundesgericht die Beschwerde aber trotzdem ab, obschon es gravierende Mängel im Abstimmungsbüchlein festgestellt hatte.
Wie stehen die Chancen, dass die Beschwerde des Komitees gegen Sozialdetektive gutgeheissen wird?
Das Urteil der Unternehmenssteuerreform zeigt, dass das Bundesgericht die Hürden sehr hoch ansetzt. Es muss sich schon um wesentliche Falschinformationen handeln, damit eine Beschwerde gutgeheissen werden kann. Im Fall der Sozialdetektive betrachte ich die Beschwerde deshalb als chancenlos.
Denn es zählt ja nicht der Gesetzestext allein, der vielleicht Interpretationsspielraum zuliesse. Ganz wesentlich sind auch die sogenannten Materialien dazu. Das ist das, was Bundesrat und Parlament schriftlich oder mündlich zu diesem Gesetzestext festgehalten haben. Aus diesen Materialien geht eindeutig hervor, dass Innenräume nicht überwacht werden dürfen, und dass Bild- und Tonaufnahmen mit Drohnen, Richtmikrophonen und Wanzen nicht gestattet sind.
Was bezwecken die Gegner mit ihre Beschwerde, die offenbar kaum Chancen hat?
Ich sehe das als Teil des Abstimmungskampfes. Man erregt damit mediale Aufmerksamkeit und verunsichert damit die Stimmbevölkerung. Nützts nichts, so schadets nichts, wird sich das Gegnerkomitee gesagt haben.
Das Gespräch führte Simon Leu.