Was ist eine Enteignung? Grundsätzlich ist von einer Enteignung immer dann die Rede, wenn der Staat einem Privaten Eigentum wegnimmt. In der Schweiz ist das Eigentum durch die Bundesverfassung garantiert. Deshalb erfolgt die Enteignung nach klar vorgegeben Regeln.
Warum kommt es zu Enteignungen? Die Gesellschaft ist auf eine moderne Infrastruktur angewiesen. Strassen, Eisenbahnlinien oder Rohrleitungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie beanspruchen Land, welches in der Regel bereits jemandem gehört – und welches beim Bau enteignet wird.
Welche Enteignungen gibt es? Juristinnen und Juristen unterscheiden zwei Formen: Eine formelle Enteignung liegt dann vor, wenn das Eigentum weggenommen und auf einen anderen übertragen wird – etwa, wenn der Staat ein Stück Land für den Bau einer Strasse braucht. Bei einer materiellen Enteignung bleibt der Betroffene zwar Eigentümer, jedoch wird ihm das Recht, seine Sache zu nutzen, so stark eingeschränkt, dass die Auswirkungen fast gleich sind wie bei einem Eigentumsentzug – zum Beispiel, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt und baulich nicht mehr verändert werden darf.
Wann darf der Staat enteignen? Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens braucht es eine genügende gesetzliche Grundlage. Zweitens muss ein öffentliches Interesse an der Enteignung vorliegen. Und drittens muss der Vorgang verhältnismässig sein.
Darf nur der Bund enteignen? Nein, auch die Kantone und die Gemeinden dürfen unter gewissen Voraussetzungen Enteignungs-Verfahren einleiten.
Wann gibt es eine Entschädigung? In der Regel gibt es als Ersatz für das enteignete Eigentum eine Entschädigung. Diese bemisst sich entweder nach dem objektiven Verkehrswert oder dem subjektiven Ertragswert. In einigen Kantonen gibt es zusätzlich einen prozentualen Unfreiwilligkeitszuschlag. Dieser kann bis zu 20 Prozent des Verkehrswerts betragen.
Und wann gibt es keine Entschädigung? In Ausnahmefällen entfällt eine Entschädigung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Eingriff in die Eigentumsgarantie so gering ist, dass keine materielle Enteignung vorliegt.
Wie viele Enteignungen finden statt? Der Bund führt keine Statistik darüber, wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz jährlich enteignet werden. In Juristenkreisen heisst es, es komme vergleichsweise selten zu gerichtlichen Verfahren. Öfter akzeptierten die Betroffenen das Entschädigungsangebot – oder einigen sich aussergerichtlich.
Wie gut ist das Eigentum in der Schweiz geschützt? Sehr gut. Die Schweiz liegt auf dem «International Property Rights Index 2019» auf Rang 2 – hinter Finnland, aber vor allen anderen Ländern dieser Welt.