- In der Affäre um russische Spione hat der Bundesrat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst zu führen.
- Im Visier stehen zwei russische Spione, die das Labor Spiez auskundschaften wollten.
Die niederländischen Behörden hatten am 4. Oktober über einen Hacker-Angriff auf die Organisation für ein Verbot von Chemiewaffen in Den Haag informiert.
Involviert war auch die Schweiz: Im Frühjahr wurden in den Niederlanden zwei russische Spione festgenommen, die sich auf dem Weg zum Labor Spiez befunden haben sollen. Das Labor Spiez war an Analysen im Fall des vergifteten russischen Agenten Sergej Skripal und dessen Tochter in England beteiligt.
Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die Männer bereits 2017 ein Strafverfahren eingeleitet, wegen Hacker-Angriffen auf die Welt-Anti-Doping-Agentur in Lausanne.
Ermächtigung wird selten verweigert
Die Bundesanwaltschaft kann nun eine Strafverfolgung gegen mehrere russische Staatsangehörige durchführen, die verdächtigt werden, in der Schweiz politischen Nachrichtendienst betrieben zu haben. Dazu hat sie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Rücksprache mit dem Aussendepartement ermächtigt.
Die Verfolgung politischer Straftaten bedarf in der Schweiz einer Ermächtigung durch den Bundesrat, wobei die Kompetenz an das EJPD delegiert ist. Die Ermächtigung wird nur in jenen seltenen Fällen verweigert, in denen staatspolitische Gründe zur Wahrung der Landesinteressen vorliegen, die gegen eine Strafverfolgung sprechen.
Dass sich unter ausländischen Diplomaten Spione befinden, ist ein offenes Geheimnis. Der Bundesrat schrieb bereits in seinem Geschäftsbericht 2017, es lasse sich eine erhebliche Zahl von «Nachrichtendienstoffizieren unter diplomatischer Tarnung» feststellen.