- Alte Banknoten können künftig unbefristet eingetauscht werden. Der Ständerat hat nun eingelenkt und ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt.
- Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde.
- Die Mehrheit im Parlament kam wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Frist nicht mehr zeitgemäss sei.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu Münzen plötzlich ihren Wert verlören, hiess es in den Räten.
Geldflüsse sichern
Der Ständerat hatte ursprünglich ein durch die Fristaufhebung gesteigertes Kriminalitätsrisiko befürchtet. Die Abschaffung der Umtauschfrist war auch wegen des Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) umstritten: Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein.
Der Ständerat wollte diese Zahlungsflüsse sichern. Gleichzeitig schlug er eine neue Verteilung vor, damit auch Bund und Kantone profitieren. Der Nationalrat schlug als Kompromiss vor, die Umtauschfrist aufzuheben und trotzdem Geld zu verteilen. Dem hat sich der Ständerat nun angeschlossen.