Damit die Fallzahlen wegen der bevorstehenden Feiertage nicht explodieren, fordert der Bundesrat von den Kantonen strengere Massnahmen. Zudem hat er selber weitere Einschränkungen beschlossen, die ab dem 9. Dezember gelten.
Feiertage
- Der Bundesrat empfiehlt dringend , Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten. Die Grenze von 10 Personen wird beibehalten.
- Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten , sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.
Läden und Restaurants
- Die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten dürfen, wird reduziert . Die Kapazitätsbeschränkung wird bis auf Weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde.
- In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren, wie der Bundesrat mitteilt.
Skigebiete
- Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch ist, muss diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons . Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen.
- Für Skigebiete gelten keine Kapazitätsbegrenzungen . In allen geschlossenen Transportmitteln , also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln, dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht . Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden.
- Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist. Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen sind Eltern mit Kindern.
- Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden. Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.
Homeoffice
- Um die Anzahl Kontakte und Personenströme weiter zu reduzieren, soll zudem die Homeoffice-Empfehlung konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat ruft hierzu nochmals die Arbeitgeber auf, wenn möglich Homeoffice zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es möglichst einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Bundesrat wird an einer ausserordentlichen Sitzung am 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben, um die Zahlen zu senken.