Der Bundesrat hat am Mittwoch das zweites Massnahmenpaket gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu Handen des Parlaments verabschiedet. Es soll die Netzwerke zur koordinierten Versorgung weiter fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Solche Netzwerke schliessen Gesundheitsfachleute aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bieten medizinische Betreuung aus einer Hand an.
Obligatorische Erstberatung vom Tisch
Mit dieser Massnahme könne die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert werden, erklärte Gesundsminister Alain Berset. Dies etwa bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten. Einzig das Netzwerk soll dann alle erbrachten Leistungen gegenüber den Versicherern abrechnen.
Auf eine obligatorische Erstberatungstelle wird nach grosser Kritik in der Vernehmlassung verzichtet, wie Berset erklärte. An diese hätten sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch ursprünglich wenden sollen.
Rascher und günstigerer Zugang zu Arzneimitteln
Zugleich soll ein rascher und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln gesichert werden. Die bereits bestehende Praxis mit Preismodellen soll dabei auf Gesetzesstufe gefestigt werden: Dabei erstatten Pharmaunternehmen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Damit könnten der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden, so der Bundesrat.
Der Bundesrat betont, dass in bestimmten Fällen der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur über vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies soll mit Blick auf Erfahrungen im Ausland auch in der Schweiz möglich werden.
Elektronische Übermittlung der Rechnungen
Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.
Zugleich wird eine Regelung für die Apotheken angepasst: Sie sollen künftig Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe selbst abrechnen können.
Sparpotenzial noch offen
Die Vorlage hat sich im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf stark verändert. Damals war neben der obligatorischen Erstberatungsstelle eine Art Kostendeckel der Schwerpunkt der Massnahmen: Bund und Kantone sollten jährlich festlegen, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Medikamenten.
Das damalige Paket mit den damals insgesamt zehn Massnahmen sollte rund eine Milliarde Franken an Einsparungen bringen. Nun nennt die Landesregierung kein Sparziel mehr. Das Sparpotenzial sei noch nicht abschätzbar und werde davon abhängen, wie die Akteure des Gesundheitswesens es umsetzen.